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Erst- und Zweitwohnsitz richtig angeben

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    Erst- und Zweitwohnsitz richtig angeben

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema Erst- und Zweitwohnsitz. Ich arbeite in Leverkusen und habe meinen ersten Wohnsitz in Köln angemeldet. Seit rund einem Jahr bin ich Eigentümerin meines Elternhauses im Siegerland. Meine Eltern, die dort noch wohnen, besuche ich regelmäßig an den Wochenenden. Kann ich daher das Haus in Siegen als Zweitwohnsitz anmelden und Heimfahrten geltend machen?

    Im Gegensatz zu Köln erhebt meine Heimatgemeinde keine Zweitwohnsitzsteuer.

    Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!!!

    Besten Dank im Voraus!

    #2
    AW: Erst- und Zweitwohnsitz richtig angeben

    Da Siegerland nicht (mehr) den Lebensmittelpunkt ist, sondern Du da nur zu Besuch (!!!) hinfährst, klare Antwort: nein.

    Dein Hinweis mit der Zweitwohnsitzsteuer verstehe ich nicht. Wenn Du z.Zt. nur einen Wohnsitz hast, zahlst Du sie ja nicht. Und selbst wenn Siegerland ein Zweitwohnsitz wäre, würde sich nichts ändern. Lediglich wenn Siegerland Dein Lebensmittelpunkt und damit Hauptwohnsitz WÄRE und Köln damit Dein Zweitwohnsitz, wäre das was Anderes. Aber das steht, wie ich Dich verstehe, doch gar nicht zur Debatte, oder ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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