Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Erst- und Zweitwohnsitz. Ich arbeite in Leverkusen und habe meinen ersten Wohnsitz in Köln angemeldet. Seit rund einem Jahr bin ich Eigentümerin meines Elternhauses im Siegerland. Meine Eltern, die dort noch wohnen, besuche ich regelmäßig an den Wochenenden. Kann ich daher das Haus in Siegen als Zweitwohnsitz anmelden und Heimfahrten geltend machen?
Im Gegensatz zu Köln erhebt meine Heimatgemeinde keine Zweitwohnsitzsteuer.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!!!
Besten Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zum Thema Erst- und Zweitwohnsitz. Ich arbeite in Leverkusen und habe meinen ersten Wohnsitz in Köln angemeldet. Seit rund einem Jahr bin ich Eigentümerin meines Elternhauses im Siegerland. Meine Eltern, die dort noch wohnen, besuche ich regelmäßig an den Wochenenden. Kann ich daher das Haus in Siegen als Zweitwohnsitz anmelden und Heimfahrten geltend machen?
Im Gegensatz zu Köln erhebt meine Heimatgemeinde keine Zweitwohnsitzsteuer.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!!!
Besten Dank im Voraus!
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