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Fehlermeldung bei Belegabruf...

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    Fehlermeldung bei Belegabruf...

    Hallo!

    Ich komme irgendwie mit dem Belegabruf nicht zurecht. Ich habe alles wie vorgegeben in mein Steuerprogramm eingegeben und sobald ich auf "abrufen" klicke kommt folgende Fehlermeldung:

    "Fehler bei der Anfrage an den ELSTER-Server.

    Die übergebene Unterfallart bzw. der Veranlagungszeitraum werden nicht unterstützt."

    Was bedeutet das denn? Wo liegt der Fehler?

    LG!

    #2
    AW: Fehlermeldung bei Belegabruf...

    Ein paar Informationen wären natürlich nicht schlecht gewesen. Z. B.: Welches ist Dein Steuerprogramm? Welche Steuererklärung machst Du (wahrscheinlich ja nicht die Lohnsteuerbescheinigung für Deine Arbeitnehmer, obwohl Du hier postest)?

    Grundsätzlich weist die Fehlermeldung eigentlich darauf hin, dass Du versuchst, eine Steuererklärung zu erstellen, die mit dieser Version der Software eigentlich nicht gemacht werden kann.

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      #3
      AW: Fehlermeldung bei Belegabruf...

      Hallo!

      Ich versuche die Steuerklärung 2013 mit dem Programm von BILD 2014 zu machen. Und da sollte es doch möglich sein, die Daten aus 2013 zu übernehmen, oder?

      Ist das Forum nur für Arbeitgeber??? Verstehe ich gerade nicht ganz.

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        #4
        AW: Fehlermeldung bei Belegabruf...

        Hallo,

        was genau willst du machen? Belegabruf?
        Dazu musst du dich erst in EOP registrieren und zwar mit deiner ID.Nr.
        Was L.E.Fant meint : du bist hier im falschen Forum.Hier handelt es sich um elektr.Lohnsteuerbescheinigung und die erstellt nun mal der AG.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Fehlermeldung bei Belegabruf...

          Hallo Tineline82,
          der Belegabruf für 2013 kann durchaus noch nicht möglich sein, weil die meisten Institutionen bis 28.02.2013 Zeit haben elektronisch zu übermitteln und es sind einfach noch keine Daten da.

          Tschüß

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            #6
            AW: Fehlermeldung bei Belegabruf...

            Die Meldung spricht eher dafür, dass vom Programm her was Falsches bei der Anforderung übermittelt wird. Die UFA steht für die Steuerart, das Jahr für den Veranlagungszeitraum für den man Belege abholen will. Ja und die ESt 2013 geht grundsätzlich, selbst wenn keine Belege da sind, müssten mindestens die Grunddaten also Adresse usw. abrufbar sein.

            Sofern also die Freischaltung für den Belegabruf schon erfolgt ist (leider gibts im Post dazu keine Info) und ein Abrufcode auch schon da ist (bei Softwarezertifikat), sollte es funktionieren. Wenn weiterhin Abweisungen kommen, einfach mal im OnlinePortal die Abruffunktion für 2013 (unter Dienste ganz unten) probieren und wenns dort klappt, dann bleibt nur die Kontaktaufnahme mit dem Softwarehersteller.

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