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Einlagen und Entnahmen bei EÜR

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    Einlagen und Entnahmen bei EÜR

    ich würde gerne wissen, ob ich die Zeilen Einlagen und Entnahmen bei der EÜR ausfüllen muss? Es handelt sich nur um ein Nebengewerbe ohne größeren Umsatz?
    Schuldzinsen für das Gewerbe liegen nicht vor.....

    #2
    AW: Einlagen und Entnahmen bei EÜR

    Hallo blueeyes,

    die Frage ist hast du Entnahmen oder Einlagen getätigt ?

    Wenn nicht, dann kein Eintrag.
    Die Formulare sind für alle Varianten, je nachdem was zutrifft, macht man dann seine Eintragungen.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 29.01.2014, 14:08. Grund: Korrektur Rechtschreibung

    Kommentar


      #3
      AW: Einlagen und Entnahmen bei EÜR

      Wenn Du die Anlage EÜR ausfüllen MUSST UND Einlagen oder Entnahmen vorliegen, natürlich !

      Die andere Frage ist, ob Du auf 17.500 € Einnahmen pro Jahr kommst und überhaupt zur Abgabe der EÜR verpflichtet bis. Falls nein, dann reicht eine formlose Einnahme-Überschuss-Rechnung.

      Im übrigen sehe ich nicht, was das mit Elsterlohn zu tun haben sollte ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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