Guten Abend,
mein erster Beitrag und auch die erste Frage. Zu Abfindung gibt es an sich genug Antworten.
Mein altes Arbeitsverhältnis endete 2012/die Abfindung wurde aufgrund des Gerichtsstreites erst 2013 gezahlt. Vom alten Arbeitgeber habe ich für die Abfindung bzw. zuAbfindung nur eine Gehaltsabrechnung bekommen/Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht erhalten
Zusammengefasst:
Von 01.01 bis 28.02 2013 Arbeitslos
Ab 01.03 wieder voll berufstätig
Gerichtsstreit und Abfindung im Februar 2013
Meine Fragen:
- Alles in eine Anlage N packen oder für das neue Arbeitsverhältnis einen N Bogen und für Abfindung einen zweiten?
- Wie und wo muss die Abfindung eingetragen werden plus die Abgaben wenn nur eine Gehaltsabrechnung vorliegt
- Falls zwei Anlagen N gemacht werden müssen, ist es wurscht wo ich die Werbungskosten eintrage, die in Verbindung mit der Abfindung stehen (Anwaltskosten, Anwaltsfahrten etc)
Danke für Eure Unterstützung
mein erster Beitrag und auch die erste Frage. Zu Abfindung gibt es an sich genug Antworten.
Mein altes Arbeitsverhältnis endete 2012/die Abfindung wurde aufgrund des Gerichtsstreites erst 2013 gezahlt. Vom alten Arbeitgeber habe ich für die Abfindung bzw. zuAbfindung nur eine Gehaltsabrechnung bekommen/Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht erhalten
Zusammengefasst:
Von 01.01 bis 28.02 2013 Arbeitslos
Ab 01.03 wieder voll berufstätig
Gerichtsstreit und Abfindung im Februar 2013
Meine Fragen:
- Alles in eine Anlage N packen oder für das neue Arbeitsverhältnis einen N Bogen und für Abfindung einen zweiten?
- Wie und wo muss die Abfindung eingetragen werden plus die Abgaben wenn nur eine Gehaltsabrechnung vorliegt
- Falls zwei Anlagen N gemacht werden müssen, ist es wurscht wo ich die Werbungskosten eintrage, die in Verbindung mit der Abfindung stehen (Anwaltskosten, Anwaltsfahrten etc)
Danke für Eure Unterstützung
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