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Rückwirkende EKSt.-Erklärung

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    Rückwirkende EKSt.-Erklärung

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eigentlich nur eine kurze Frage: Wie lange rückwirkend kann man eine LSt-Erklärung über Elsteronline einreichen? Ich habe zum letzten Mal für das Jahr 2010 eine gemacht, also müsste ich bis 2011 zurück. Bevor ich mich mit den Formularen rumärgere, frage ich lieber erstmal hier.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Fit

    #2
    AW: Rückwirkende EKSt.-Erklärung

    Rückwirkende EK Erklärungen (LOhnsteuererklärungen) 4 Jahre rückwirkend.....also 2014 haben wir jetzt, dann wäre somit 2010 noch machbar...O.K

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      #3
      AW: Rückwirkende EKSt.-Erklärung

      Hallo Fit,

      also eigentlich gehört Dein Forumsbeitrag in die Rubrik ElsterFormular und ElsterOnline Portal. Dies hier ist eigentlich der Forumbereich für Elster-Lohn im Programm für Arbeitgeber.

      Aber ich werde hier trotzdem darauf antworten.

      Mit der elektronischen Erklärung zur Einkommensteuer für die Vz. 2010 bis 2013 verhält es sich so:

      1.) bei Nutzung von ElsterOnline können die Vz. ab 2011 bis 2013 derzeit elektronisch erklärt werden.

      und

      2.) bei Nutzung der Freeware (für Windows-Systeme ab Vista aufwärts) können die Vz. 2010 bis 2013 derzeit elektronisch erklärt werden.

      Alle anderen vorigen Vz. für die Einkommensteuer können nur noch manuell (auf den üblichen amtlichen Papierformularen) erklärt werden.

      Ich hoffe, dass ich hiermit erfolgreich weiterhelfen konnte.

      Mit freundlichen Grüßen
      ElsterGeist71

      PS:
      Lachen; ist die beste Medizin! :-)
      Gib SPAM keine Chance!
      Alles wird gut!
      Es gibt nur 6 Dinge im Leben, die man wirklich immer oder regelmässig tun muss:
      atmen; essen; trinken; schlafen; sich entleeren und sterben. Alles andere im Leben ist immer optional und somit verhandelbar!

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        #4
        AW: Rückwirkende EKSt.-Erklärung

        Na das ist ja mal eine Antwort............

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          #5
          AW: Rückwirkende EKSt.-Erklärung

          Aber....nun ich weiß nicht wie ich welches Forum wechseln kann, oder wie ich Beiträge verfassen und öffentlich machen kann,bin hier erst seit ein paar Minuten und eher aus der F-Buchhaltung. Hatte mir erhofft, hier einige Antworten bzgl. der Elster Pfade zu erfahren, denn diese funktionieren nicht....trotz neuer Registrierung und.....diese haben sich auch verändert......viele Fenster mit vielen Fragen.....arbeite mit Software Zertifikaten und habe damit seit 2014 Schwierigkeiten.........einfach gesagt....sch......Fristen kann ich nicht einhalten, wenn nicht dieses verdammte Ding baldmöglichst funktioniert.....
          Na was solls, ich bin mit meinem Latain am Ende und stink....wüt.....

          LG

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            #6
            AW: Rückwirkende EKSt.-Erklärung

            Latein..........sorry

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              #7
              AW: Rückwirkende EKSt.-Erklärung

              Hallo Corinna,

              zur Auswahl des richtigen Unterthemas steigen Sie so in das Forum ein:
              https://www.elster.de/anwenderforum/index.php
              dann wählen Sie aus den Themen links das passende aus
              und können mit dem grünen Button oben links "Thema erstellen"
              eine neue Fragenrunde starten.

              Dann schildern Sie bitte wo es genau klemmt / Fehlermeldungen.
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                #8
                AW: Rückwirkende EKSt.-Erklärung

                Vielen Dank, ElsterGeist71. Ich arbeite mit Windows 7, also müsste ich die Freeware nutzen können.

                Sorry für das falsche Unterforum, ich habe nach dem Schreiben auch gesehen, dass ich woanders hätte fragen sollen.

                Vielen Dank für deine Hilfe und einen schönen Sonntag noch!

                Fit

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