Hallo zusammen,
Überall lese ich man muss einen Minijob nicht angeben. Aber ich lese auch das bis zu 2/3 der Zahlungen für Kinderbetreuungskosten erstattet werden wenn beide Elternteile erwerbskräftig sind.
Zu uns:
Verheiratet und leben / wohnen zusammen
Mann -> Vollverdiener
Frau -> 400 €
Ein Kind 3 Jahre -> Kindergarten
Ein Kind 6 Jahre -> Sprachheilschule
Meine Frage ist nun wie ich die Betreuungskosten absetzten kann für den Kindergarten. Irgendwo muss ich ja angeben das meine Frau auch arbeitet.
Grüße Markus
Überall lese ich man muss einen Minijob nicht angeben. Aber ich lese auch das bis zu 2/3 der Zahlungen für Kinderbetreuungskosten erstattet werden wenn beide Elternteile erwerbskräftig sind.
Zu uns:
Verheiratet und leben / wohnen zusammen
Mann -> Vollverdiener
Frau -> 400 €
Ein Kind 3 Jahre -> Kindergarten
Ein Kind 6 Jahre -> Sprachheilschule
Meine Frage ist nun wie ich die Betreuungskosten absetzten kann für den Kindergarten. Irgendwo muss ich ja angeben das meine Frau auch arbeitet.
Grüße Markus
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