Hallo! Mein Mann hatte vergangenes Jahr einen Arbeitsunfall und hat von der Krankenkasse nun o.g. Bescheinigung erhalten. Ist das angegebene Entgelt als Krankengeld in der Steuerberechnung anzugeben? P.S.: die Leistung wurde als Verletztengeld ausgewiesen. Im Text ist folgender Hinweis notiert: Eine Vorlage bei Ihrem Finanzamt oder Rentenversicherungsträger ist nicht erforderlich.
Über einen Hinweis bzw. Rückmeldung wäre ich dankbar.
Viele Grüße in die Runde
wasserfrautina
					Über einen Hinweis bzw. Rückmeldung wäre ich dankbar.
Viele Grüße in die Runde
wasserfrautina


 Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen gem. § 38 der DEÜV (Brief v. Krankenkasse)
									
									
									Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen gem. § 38 der DEÜV (Brief v. Krankenkasse)
								
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