Hallo,
Pure Verzweiflung...
Die Fakten:
Es geht um die Steuererklärung meines Mannes für 2013 mit Elster 2013, wir sind verheiratet seit Sept. 2013, haben 1 gemeinsames Kind, getrennte Veranlagung
Das Problem:
Steuerberechnung nicht möglich, Plausibilitätsprüfung meldet immer wieder Fehler. Komme nicht weiter.
Habe bei steuerpfl. Person ein Kreuz gemacht bei leibl. Kind. Nun soll ich das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau angeben, aber wenn ich ankreuze, sagt das Programm, dass wegen getrennter Veranlagung keine Angaben zur Ehefrau gemacht werden dürfen.
Trage ich mich jedoch bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen ein, sagt das PROGramm, dass ein Eintrag fehlt, die ANgaben zur Ehefrau im Hauptvordruck erfordern dies. Aber dort ist nichts eingetragen.
Wenn ich dann auf Steuerberechnung gehe, kommt folgender Hinweisl:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Sie haben die getrennte Ver-anlagung gewählt. In der Anlage Kind haben Sie jedoch
erklärt, dass ein Kindschaftsverhältnis nur zu einem der Ehegatten besteht. In diesem Fall ist
eine Steuerberechnung leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie ggf. Ihre Angaben.
Ich habe alles versucht, auch die Hilfeseiten hier gelesen, komme nicht weiter, Bitte, bitte HILFE!!!
Pure Verzweiflung...
Die Fakten:
Es geht um die Steuererklärung meines Mannes für 2013 mit Elster 2013, wir sind verheiratet seit Sept. 2013, haben 1 gemeinsames Kind, getrennte Veranlagung
Das Problem:
Steuerberechnung nicht möglich, Plausibilitätsprüfung meldet immer wieder Fehler. Komme nicht weiter.
Habe bei steuerpfl. Person ein Kreuz gemacht bei leibl. Kind. Nun soll ich das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau angeben, aber wenn ich ankreuze, sagt das Programm, dass wegen getrennter Veranlagung keine Angaben zur Ehefrau gemacht werden dürfen.
Trage ich mich jedoch bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen ein, sagt das PROGramm, dass ein Eintrag fehlt, die ANgaben zur Ehefrau im Hauptvordruck erfordern dies. Aber dort ist nichts eingetragen.
Wenn ich dann auf Steuerberechnung gehe, kommt folgender Hinweisl:
AHW Abbruch-Hinweise
Anlage Kind: Sie haben die getrennte Ver-anlagung gewählt. In der Anlage Kind haben Sie jedoch
erklärt, dass ein Kindschaftsverhältnis nur zu einem der Ehegatten besteht. In diesem Fall ist
eine Steuerberechnung leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie ggf. Ihre Angaben.
Ich habe alles versucht, auch die Hilfeseiten hier gelesen, komme nicht weiter, Bitte, bitte HILFE!!!
Kommentar