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Nebenkosten Abrechnnung §35a EStG

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    Nebenkosten Abrechnnung §35a EStG

    Guten Tag zusammen,
    ich habe eine Frage zu den Haushaltsnachen Dienstleistungen der Nebenkostenabrechnung. Kann ich für die Steuererklärung 2013 die Nebenkosten für den Zeitraum 01.01.12 - 31.12.12 angeben?
    Im Vorjahr habe ich vergessen die Nebenkosten bei der Steuererklärung anzugeben.
    Hintergrund ist, das ich für das Jahr 2013 erst gegen November/Dezember meine Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung bekomme?
    Danke und Beste Grüße,
    T.Forster

    #2
    AW: Nebenkosten Abrechnnung §35a EStG

    Du hast ein Wahlrecht, ob Du die Werte aus dieser Abrechnung im Jahr der Zugehörigkeit ODER im Jahr des Erhalts der Abrechnung berücksichtigen möchtest. Hier spricht viel dafür, die Variante B zu wählen ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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