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Steuern abführen oder nicht? 2 Steuerklassen als BFD'ler

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    Steuern abführen oder nicht? 2 Steuerklassen als BFD'ler

    Hallo Liebe Community,

    folgende Situation liegt vor:

    seit September 2013 bin ich Bundsfreiwilliger (BFD). Als Taschengeld bekomme ich 300€. Das Taschengeld ist von Grund auf Steuerfrei, egal welche Lohnsteuerklasse vorliegt. Nun habe ich einen Nebenjob angefangen, bei dem das Entgeld monatlich schwank, je nach Anzahl gearbeiteter Stunden, die ich frei bestimmen kann.
    Den BFD übe ich 40h die Woche aus von Mo-Fr und ist somit meine Hauptbeschäftigung.
    Dort habe ich jetzt die Lohnsteuerklasse von I auf VI geändert, wobei sich keine Veränderung im Taschengeld ergibt. Die Lohnsteuerklasse I hab ich bei meinem Nebenjob abgegeben, damit der möglichst steuerfrei bleibt (Grenze bei 450€ wenn ich mich nicht irre).
    Da ich aber erst 20 bin und noch als "Schüler" gelte und kein geregeltes Einkommen habe stellt sich mir oder besser gesagt meinen Eltern die Frage, wie sie mich mit meinen zwei Jobs in dem ELSTAM Formular berücksichtigen können, da nur eine Lohnsteuerklasse angegeben werden kann.


    ich hoffe auf eine detaillierte und verständliche Antwort, ohne Beamtenchinesisch wenn das möglich ist

    Vielen lieben Dank

    #2
    AW: Steuern abführen oder nicht? 2 Steuerklassen als BFD'ler

    Hallo,

    sind deine Eltern deine AG, weil du Elstam erwähnst?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuern abführen oder nicht? 2 Steuerklassen als BFD'ler

      Was heißt bei dir AG? und in wie fern steht das in Verbindung mit Elstam?

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        #4
        AW: Steuern abführen oder nicht? 2 Steuerklassen als BFD'ler

        Hallo,

        AG = Arbeitgeber und hier Links zu Elstam
        https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php (AN = Arbeitnehmer)
        https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php (AG = Arbeitgeber)

        oder was willst du mit Elstam?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuern abführen oder nicht? 2 Steuerklassen als BFD'ler

          OK, du wolltest kein Chinesisch, also Punkt für Punkt:

          - Dieses Unterforum ElsterLohn dreht sich um Probleme, die Arbeitgeber damit haben, die Lohnsteuerdaten ihrer Arbeitnehmer elektronisch zu übermitteln.
          - Elstam sind die elektronische Lohnsteuermerkmale. Die sind für Arbeitgeber relevant, aber nicht für die Eltern.

          Daher also die Nachfrage, ob deine Eltern zufällig auch deine Arbeitgeber sind. Wenn nein, macht deine Frage insgesamt wenig Sinn, was darn liegen mag, dass du keine Ahnung hast, was Elstam bedeutet, und man muss nun raten, was du eigentlich wissen willst:

          - Für deine Eltern ist relevant, was sie in ihrer Einkommensteuererklärung in die Anlage Kind eintragen. Relevant ist beim volljährigen Kind, ob für das Kind Kindergeldanspruch bestand. Das ist beim BFD (inzwischen) der Fall. Sofern die Erstausbildung des Kindes (Lehre oder Studium) noch nicht abgeschlossen ist, ist die Erwerbstätigkeit des Kindes irrelevant und Angaben hierzu sind nicht erforderlich.

          - Wer einer Erwerbstätigkeit der Klasse 6 nachgeht, muss eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben. Nicht die Eltern, egal wie sehr er sich als Kind fühlt, sondern er selber. Da werden dann alle steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres zusammengerechnet, egal unter welcher Lohnsteuerklasse sie erzielt wurden, die Steuer darauf ausgerechnet, dass, was schon an Lohnsteuer von den Arbeitgebern abgeführt wurde, wird abgezogen, und entweder gibt es dann was zurück oder man muss was nachzahlen. Nicht anders als bei der Stromabrechnung auch. Nun ist bei der beschriebenen Konstellation nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass mehr als Steuer 0 rauskommt, insofern gäbe es evtl. vom AG abgeführte Lohnsteuer zurück.

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            #6
            AW: Steuern abführen oder nicht? 2 Steuerklassen als BFD'ler

            Danke für die Antwort. Ich meine natürlich das Elsterformular für die Steuererklärung.

            Heißt das jetzt, dass beide Arbeiten nicht berücksichtigt werden müssen? Bei dem BFD müssen keine Angaben gemacht werden auch wenn dort die Lohnsteuerklasse 6 vorliegt? und bei dem Nebenjob mit Lohnsteuerklasse 1 auch nicht, weil das Entgeld monatlich nicht über 450€ hinaus geht?

            wenn ich also eine Steuererklärung selber machen muss, müsste ich nur das Kindergeld aufführen?

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              #7
              AW: Steuern abführen oder nicht? 2 Steuerklassen als BFD'ler

              Du musst Deine Einkünfte in Deiner Steuererklärung vollständig erklären. Eine sogenannte Geringfügige Beschäftigung die pauschal versteuert wurde ist nicht anzugeben.

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