Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Muß ich überhaupt anmelden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Muß ich überhaupt anmelden?

    Früher habe ich beim FA eine Erklärung unterschrieben, dass keiner meiner Mitarbeiter Lohnsteuer zahlen muß. Damit brauchte ich auch keine jährliche Erklärung mehr abzugeben. Die Karten hatte ich in der Buchhaltung, und der MA bekam sie Anfang des neuen Jahres mit quasi einer Nullmeldung wieder ausgehändigt.

    Doch wie sieht das jetzt bei der elektronischen Lohnsteuerkarte aus?
    Muß ich heutzutage auch diejenigen Mitarbeiter anmelden, die keine Lohnsteuer zu bezahlen brauchen? Muß ich dann doch wieder jährlich eine Erkläung abgeben?
    Irgendwie muß ja auch gewährleistet sein, dass ich der Hauptarbeitgeber bin....

    LG
    Alan

    #2
    AW: Muß ich überhaupt anmelden?

    Warum müssen Deine Mitarbeiter keine Lohnsteuer zahlen?

    Kommentar


      #3
      AW: Muß ich überhaupt anmelden?

      Na weil sie z.B. in der Gleitzone liegen.

      Ok, aber ich glaube, ich verstehe Deine Frage....

      Da lag wohl meinerseits eine Fehldeutung von ELStAM vor.
      Wenn ich das jetzt richtig verstehe, hat ELStAM erst einmal gar nichts mit einer evtl tatsächlich abzuführenden Lohnsteuer zu tun.

      Indem ich Mitarbeiter bei ELStAM anmelde, sage ich dem FA also quasi erst einmal nur, dass ich z.B. Hauptarbeitgeber dieses MA bin u dessen Stammdaten regelmäßig beziehen möchte.

      Die eigentliche Lohnsteuererklärung usw. ist dann wiederum ein weiteres Kapitel für sich.

      Alles noch ein wenig verwirrend...aber ich arbeite dran..
      Danke soweit!

      Kommentar


        #4
        AW: Muß ich überhaupt anmelden?

        Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bei ELSTAM anmelden. Ob dann aufgrund der elektronisch zurückübermittelten Lohnsteuerabzugsmerkmale dann bei der Lohnauszahlung eine Steuer anfällt oder nicht ist letztendlich unerheblich.

        Eine Anmeldung von Arbeitnehmern bei ELSTAM ist lediglich z. B. bei Minijobs nicht notwendig, wenn hier der Arbeitgeber pauschal die Lohnsteuer übernimmt und deshalb die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer unerheblich sind.

        Kommentar


          #5
          AW: Muß ich überhaupt anmelden?

          Zitat von korsika Beitrag anzeigen
          Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bei ELSTAM anmelden. Ob dann aufgrund der elektronisch zurückübermittelten Lohnsteuerabzugsmerkmale dann bei der Lohnauszahlung eine Steuer anfällt oder nicht ist letztendlich unerheblich.
          Ok, dann ist mir das jetzt einleuchtend.

          Bin mir nur noch unsicher, ob ich jetzt auf jeden Fall eine Jahreslohnsteuererklärung abgeben muß, auch wenn ich die o.g. Erklärung beim FA abgegeben habe und nach wie vor kein MA Lohsteuerabzüge hat...

          Aber das mit ELStAM ist jetzt erst einmal klar, danke!!

          Kommentar

          Lädt...
          X