Hallo,
ich hätte folgende Frage: ich wollte jetzt die Steuererklärung 2013 machen und habe folgendes Problem. Mir liegen 3 Lohnsteuerbescheinigungen 2013 vor.
1) Ich hatte beim AG-A vom 01.01-30.04.13 gearbeitet, wurde seinerseits gekündigt.
2) Neuer AG-B 01.11-31.12.13
3) Lohnsteuerbescheinigung vom AG-A für die Abfindung. Diese wurde jedoch in der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) eingetragen + Zeile 19, steuerpfl. Entschädigungen die nich ermäßigt besteuert werden-in 3. enthalten.
Jetzt meine Frage, warum wurde die Abfindung nicht in Zeile 10 eingetragen? Ich hatte ja noch 2013 beim AG-A gearbeitet, wurde seinerseits gekündigt und bekam die Abfindung noch in 2013.
Wie muss ich es in der Steuererklärung eintragen? Bzw. findet hier die Anwendung der Fünftelregelung? Wir es vom amtswegen FA geändert?
vielen Dank!!!!
ich hätte folgende Frage: ich wollte jetzt die Steuererklärung 2013 machen und habe folgendes Problem. Mir liegen 3 Lohnsteuerbescheinigungen 2013 vor.
1) Ich hatte beim AG-A vom 01.01-30.04.13 gearbeitet, wurde seinerseits gekündigt.
2) Neuer AG-B 01.11-31.12.13
3) Lohnsteuerbescheinigung vom AG-A für die Abfindung. Diese wurde jedoch in der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) eingetragen + Zeile 19, steuerpfl. Entschädigungen die nich ermäßigt besteuert werden-in 3. enthalten.
Jetzt meine Frage, warum wurde die Abfindung nicht in Zeile 10 eingetragen? Ich hatte ja noch 2013 beim AG-A gearbeitet, wurde seinerseits gekündigt und bekam die Abfindung noch in 2013.
Wie muss ich es in der Steuererklärung eintragen? Bzw. findet hier die Anwendung der Fünftelregelung? Wir es vom amtswegen FA geändert?
vielen Dank!!!!
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