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Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

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    Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung 2013 durchzuführen und stieß auf folgendes Problem.

    Ich habe in 2012/2013 mein Haus saniert. Der Elektriker hat dafür in 2012 drei Abschlagszahlungen á 1000,00 € erhalten. In den Rechnungen war nur "Löhne und Material - 1000,00 €" vermerkt.

    In 2013 habe ich dann die Endrechnung erhalten:
    Material: 443,05
    Lohnkosten: 3720,00
    Summe: 4163,05
    Mehrwertsteuer: 790,98
    Summe: 4954,03
    Abschläge aus 2012: -3000,00
    Rechnungsbetrag: 1954,03

    Also habe ich die letzten 1954,03 € im Jahr 2013 überwiesen. Jetzt wollte ich die kompletten Lohnkosten absetzen, was aber laut Aussage meiner Lohnsteuerberaterin nicht möglich ist, da ja 3000,00 € in 2012 überwiesen wurden. Allerdings wusste ich das damals nicht und habe es nicht bei der Lohnsteuererklärung 2012 angegeben.

    Meine Lohnsteuerberaterin war wenig gesprächig. Darum frage ich euch, ob es eine Möglichkeit gibt die gesamten Lohnkosten anrechnen zu lassen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

    Hallo,
    wenn Sie für 2012 eine Steuererklärung abgegeben haben und einen Steuerbescheid erhalten haben, der nach 4 Wochen rechtskräftig wurde, dann können Sie in der Steuererklärung für 2013 nur noch die Arbeitslöhne + Mehrwertsteuer aus der Handwerkerrechnung einsetzen, die Sie 2013 lt. Banküberweisung bezahlt haben. Ohne Bank-Überweisung geht nichts!
    mfg
    M.W.

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      #3
      AW: Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

      Zitat von AndreL Beitrag anzeigen
      Der Elektriker hat dafür in 2012 drei Abschlagszahlungen á 1000,00 € erhalten. In den Rechnungen war nur "Löhne und Material - 1000,00 €" vermerkt.......
      Kleine Anfrage an die hiesigen Experten zum allgemeinen Verständnis:

      Da nur Lohnanteil + Fahrtkosten einsetzbar sind, müssten dann nicht die Abschlagsrechnungen bereits die Differenzierung zwischen "Material-/Lohn-/Fahrtkosten" aufzeigen, um sie steuerlich geltend machen zu können? Es ist meines Wissens ja nicht zulässig, diese Anteile im Verhältnis zur pauschalen Summe von 1.000,- € zu schätzen - oder?

      Das nützt "AndreL" jetzt zwar auch nix mehr - ist aber sicherlich für Andere in gleicher Lage vielleicht ein wertvoller Hinweis?

      Gruß - willi-50

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        #4
        AW: Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

        Zitat von willi-50 Beitrag anzeigen
        Kleine Anfrage an die hiesigen Experten zum allgemeinen Verständnis:

        Da nur Lohnanteil + Fahrtkosten einsetzbar sind, müssten dann nicht die Abschlagsrechnungen bereits die Differenzierung zwischen "Material-/Lohn-/Fahrtkosten" aufzeigen, um sie steuerlich geltend machen zu können? Es ist meines Wissens ja nicht zulässig, diese Anteile im Verhältnis zur pauschalen Summe von 1.000,- € zu schätzen - oder?

        Das nützt "AndreL" jetzt zwar auch nix mehr - ist aber sicherlich für Andere in gleicher Lage vielleicht ein wertvoller Hinweis?

        Gruß - willi-50
        Ich denke, Du hast vollkommen recht, die Aufteilung muss auch auf der Abschlagsrechnung erfolgen, ohne die ist Essig. BMF-Schreiben zu § 35a EStG vom 10.01.2014 Rz. 40 und 49.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

          Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Den Steuerbescheid für 2012 habe ich bereits im letzten Juni erhalten. Also ist die Einspruchsfrist bereits verstrichen. Zumindest habe ich hieraus etwas gelernt. Unter anderem, dass ich in Zukunft Rechnungen zu Abschlagszahlungen mit extra ausgewiesenen Lohnkosten zu verlange.

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            #6
            AW: Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

            Es steht ihnen natürlich frei, einen Änderungsantrag für 2012 beim FA zu stellen. Im schlimmsten Fall kann dieser abgelehnt werden. Das FA wird dabei anhand ihres Einzelfalles prüfen, ob ihnen ein sog. grobes Verschulden zuzurechnen ist.

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              #7
              AW: Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

              ??? Grobes Verschulden ist nur dann relevant (§ 173 AO), wenn ich eine neue Tatsache habe UND das zu einer anderen Steuer führen würde. Das habe ich hier doch gar nicht. Die Rechnung ist falsch und war falsch, ich habe gar keine neue Tatsache.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                AW: Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

                naja, wenn er erst mit der Endrechnung, in der die Löhne gesondert ausgewiesen wurde, erstmals die Möglichkeit von 35a kennengelernt hat, und dass dem FA so erklären kann, könnte ein grobes Verschulden ggf. schon zu verneinen sein.

                Eine neue Tatsache sind die Handwerkerkosten auf jeden Fall, da sie dem FA zum Zeitpunkt des Steuerbescheides nicht bekannt waren.

                Ob der ungenügende Ausweis auf der Abschlagsrechnung tatächlich nicht durch prozentuale Rückrechnung geheilt werden kann? Zumindest denkbar.

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                  #9
                  AW: Handwerkerkosten absetzen bei Abschlagszahlungen

                  Wenn der gesonderte Ausweis die "Tatsache" ist, gab es sie damals aber noch nicht. Die Vorschrift benötigt aber etwas Vorhandenes, was noch nicht bekannt war. Hier war aber nichts vorhanden.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

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