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Steuererlärung für 2013?

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    Steuererlärung für 2013?

    Bekam eben ein update auf Version 15.0.
    Leider immer noch nichts für 2013 dabei. :-(
    Wann kommt das denn?

    #2
    AW: Steuererlärung für 2013?

    Hallo!

    Alles schon lange da... seit 14.01.2014

    Guckst Du:

    https://www.elster.de/elfo_down.php

    - - - - -

    14.01.2014: ElsterFormular steht in der Version 15.0 bereit.

    ElsterFormular steht in der Version 15.0 bereit. ++ Die neuen Installationsdateien enthalten: Einkommensteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuererklärung 2010- 2013 sowie Umsatzsteuer-Voranmeldung, Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung, Lohnsteuer-Anmeldung 2012- 2013 und Lohnsteuerbescheinigung 2013- 2014. ++ Die Gewerbesteuererklärung, die Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2013 sowie die Anlage N-GRE 2013 werden voraussichtlich Ende Februar bereitgestellt. +++ Anwendern die bereits ElsterFormular verwenden, wird das morgen erscheinende Update empfohlen. Die bisherigen Erklärungen (mit Ausnahme der Lohnsteuerbescheinigung 2012 - siehe Nachricht vom 05.12.) bleiben dann genauso erhalten, wie bisher erfasste Daten. +++ Für die Einkommensteuererklärungen 2012 und 2013 sind Funktionen zum Abruf von Belegen und deren Übernahme in die Steuererklärung vorhanden.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Steuererlärung für 2013?

      Vielen Dank, war etwas voreilig.
      Habe den Button "Daten nach 2013 übernehmen" total übersehen.
      Ich Dussel

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererlärung für 2013?

        Hab in Hessen am 18.2. 14 Steuererklärung abgegeben heute die Belege zurückerhalten...

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererlärung für 2013?

          Zitat von Harzed Beitrag anzeigen
          Hab in Hessen am 18.2. 14 Steuererklärung abgegeben heute die Belege zurückerhalten...
          Was hat das mit der ursprünglichen Frage zu tun?
          Mfg

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