Ein freundliches Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:
Trennungsjahr läuft, Frau ist mit Kind 2013 im July ausgezogen, zahle Unterhalt an Frau und Kind.
Ich habe gelesen, dass im Trennungsjahr noch eine gemeinsame Veranlagung angestrebt werden kann.
Nun erscheint allerdings folgendes Hinweisfenster bei der Datenerfassung unter Sonderausgaben : " Im Jahr der Trennung kann Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern geltend gemacht werden."
Bedeutet das, dass ich doch keine gemeinsame Veranlagung geltend machen kann?
Vielen Dank vorab für jede Antwort
Bernd
					ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:
Trennungsjahr läuft, Frau ist mit Kind 2013 im July ausgezogen, zahle Unterhalt an Frau und Kind.
Ich habe gelesen, dass im Trennungsjahr noch eine gemeinsame Veranlagung angestrebt werden kann.
Nun erscheint allerdings folgendes Hinweisfenster bei der Datenerfassung unter Sonderausgaben : " Im Jahr der Trennung kann Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern geltend gemacht werden."
Bedeutet das, dass ich doch keine gemeinsame Veranlagung geltend machen kann?
Vielen Dank vorab für jede Antwort
Bernd


 
							
						 kay... ich darf also wählen, da das Trennungsjahr noch läuft.
kay... ich darf also wählen, da das Trennungsjahr noch läuft. 
							
						
 
							
						
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