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Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

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  • uhuebner
    antwortet
    AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du beantragst. Das Finanzamt veranlagt
    Und die getrennt lebende Ehefrau wird dann aufgefordert, auch eine Erklärung abzugeben.

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  • keindurchblick
    antwortet
    AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

    @uhuebnerkay... ich darf also wählen, da das Trennungsjahr noch läuft.

    zum Schluss nur noch die entscheidende Frage... wenn ich wählen kann..wie beantrage ich die Zusammenveranlagung, damit das FA veranlagen kann? -ächz...Via Formblatt oder formlos? Kann ich im Grunde jetzt gar keine Steuer einreichen, ohne den Segen des FA? aubacke, Ist das kompliziert....

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

    Zitat von keindurchblick Beitrag anzeigen
    ich kann keine machen, aber beantragen
    Du beantragst. Das Finanzamt veranlagt

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  • uhuebner
    antwortet
    AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

    So ist es.
    Unterhaltszahlungen an den Ehegatten werden bei einer Zusammenveranlagung nicht berücksichtigt, weil hier der günstigere Splittingtarif greift.
    Das geht nur bei der Einzelveranlagung - ehemals getrennter Veranlagung.
    Wählen dürft ihr nur im Trennungsjahr, weil hier mindestens an einem Tag die Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung erfüllt ist.
    In dem T-Jahr geht auch kein Steuerklassenwechsel von den familiengerechten Steuerklassen 4/4 bzw. 3/5 auf 1 bzw. bei Alleinerziehenden auf 2.

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  • keindurchblick
    antwortet
    AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

    Danke zunächst für das schnelle Feedback...
    Aber genau das Statement irritiert mich ja...

    --Genau! D u kannst keine Zusammenveranlagung machen. Ihr beide könnt aber Zusammenveranlagung beantragen. --

    ich kann keine machen, aber beantragen. Wie und wo mache ich dann am besten? Einzeln veranlagt, zahle ich eine Unsumme.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

    Zitat von keindurchblick Beitrag anzeigen
    Bedeutet das, dass ich doch keine gemeinsame Veranlagung geltend machen kann?
    Genau! D u kannst keine Zusammenveranlagung machen. Ihr beide könnt aber Zusammenveranlagung beantragen.

    Wenn das Programm der Meinung ist, dass in diesem Fall kein Unterhalt (der Ehegatten an die Ehefrau) geltend gemacht werden kann, dann hört sich das für mich logisch an.

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  • Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

    Ein freundliches Hallo in die Runde,

    ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:
    Trennungsjahr läuft, Frau ist mit Kind 2013 im July ausgezogen, zahle Unterhalt an Frau und Kind.
    Ich habe gelesen, dass im Trennungsjahr noch eine gemeinsame Veranlagung angestrebt werden kann.

    Nun erscheint allerdings folgendes Hinweisfenster bei der Datenerfassung unter Sonderausgaben : " Im Jahr der Trennung kann Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern geltend gemacht werden."

    Bedeutet das, dass ich doch keine gemeinsame Veranlagung geltend machen kann?

    Vielen Dank vorab für jede Antwort
    Bernd
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