Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV

    Guten Abend!
    Ich bin momentan dabei meine Steuererklärung per Elster zu machen und hab bei Anlage N S.2 Nr.35-39 folgende Fragen.
    1.) Ist es von Relevanz ob ich im Feld Urlaub/Krankheitstage nur meine Urlaubstage eintrage? Grund ich weiß leider nicht mehr genau wie lang ich Krank war aber denke 14 Tage.
    2.) Wie viele TAge Trage ich bei (aufgesucht an ... Tagen) ein wenn ich regulär 5x52 Tage die Woche Arbeite? Aber davon 2 Monate lang jeweils an ein Samstag je 6 Std. zusätzlich gearbeitet habe? (Feiertage und Urlaub wird abgezogen ist soweit bekannt)
    3.) Wie verhält man sich richtig wenn, wie ich von meinen AG ein Firmenticket / Aboticket (vom örtlichen Verkehrsbetrieb) gestellt bekomme wovon ich per Lohnzettel 43,58 € von mein Lohn bezahle er selbst laut Lohnsteuerbescheinigung 10, € Steuerfrei im Feld 17 eingetragen hat.
    Kann ich dies gelten machen?
    Wenn ja muss das auf das Jahr hochgerechnet werden?
    (Erklärung ist hier etwas dürftig in Elster)

    Auch wenn es Thematisch nicht reinpasst auf selbiger SEite FEld 47 Kontoführungsgebühr, trägt man dort die GEsamtsumme im Jahr ein, wenn meine Bank mir laut AGB 5, € je Monat in Rechnung stellt?

    #2
    AW: öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV

    1) In dieser Zeile sind Urlaubstage UND krankheitstage einzutragen. Wenn du denkst, dass deine Krankheitstage ungefähr 14 Tage waren, dann nimm halt deine Urlaubstage + 14 Tage.
    2) Es sind die tatsächlichen Tage einzutragen, an denen du deine Arbeitsstätte aufgesucht hast.
    3) steuerfreie AG-Erstattung kommt in Zeile 39 der Anlage N

    4) Kontoführungsgebühr: es kann maximal die Pauschale von 16 Euro eingetragen werden
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV

      Zitat von Night Beitrag anzeigen
      Guten Abend!
      2.) Wie viele TAge Trage ich bei (aufgesucht an ... Tagen) ein wenn ich regulär 5x52 Tage die Woche Arbeite? Aber davon 2 Monate lang jeweils an ein Samstag je 6 Std. zusätzlich gearbeitet habe? (Feiertage und Urlaub wird abgezogen ist soweit bekannt)
      Für die Ermittlung der Arbeitstage gibt es eine kleine Hilfe:
      http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage/Anzahl-Arbeitstage-2013.html
      Davon ziehst du Urlaub und Krankheit ab und addierst die Samstage für die beiden Monate hinzu. Um sicher zu gehen, kannst du dem FA eine 5-6-Tage-Woche mitteilen.

      Kommentar

      Lädt...
      X