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Sammelbeförderung elektronisch an Finanzamt übermittelt

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    Sammelbeförderung elektronisch an Finanzamt übermittelt

    Hallo,

    unsere Steuererklärung habe ich auf elektronischen Wege abgegeben. Heute kam ein Brief vom Finanzamt dort steht folgender Satz: "der Arbeitgeber hat mit der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt, dass eine Sammelbeförderung durchgeführt wurde. Entsprechende Wegstrecken mit Sammelbeförderung wurden jedoch nicht erklärt." Das Finanzamt bittet um Aufklärung des Sachverhaltes.

    Soweit ich bisher ermitteln konnte gibt es Sammelbeförderung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese werden vom Arbeitgeber meines Mannes jedoch nicht angeboten. Macht auch wenig Sinn, da er im Handel arbeitet und nur zwei Mitarbeiter aus dem gleichen Ort kommen, die aber immer unterschiedliche Schichten haben. Er fährt diese Wege also immer mit dem Auto.

    Lediglich bei ein oder zwei Dienstreisen ist er nicht selbst gefahren sondern mit einem oder mehreren Kollegen mit deren Autos. Aber das ist doch keine Sammelbeförderung oder? Diese Dienstreisen hat er auch weder bei seinem Arbeitgeber abgerechnet noch bei der Steuererklärung angegeben.

    Außerdem finde ich auch keinen Hinweis auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. In Zeile 2 steht lediglich der Großbuchstabe S und kein F. In Zeile 17 und 18 steht jeweils 0,00.

    Ich ging bisher davon aus, dass die vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelten Daten mit dem Ausdruck übereinstimmen sollten. Oder kann der Arbeitgeber auch etwas ans Finanzamt übermitteln, was er dem Arbeitnehmer nicht bescheinigt? Oder suche ich falsch?

    Danke im Voraus für die Hilfe. Natursommerebene

    #2
    AW: Sammelbeförderung elektronisch an Finanzamt übermittelt

    Hallo natursommerebene,

    naja, so einfach ist das nicht aufzuklären.

    Aus Ihren Angaben schließe ich, dass die Lohnsteuer beim fraglichen Arbeitgeber von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist. (Großbuchstabe S)
    Wenn nun der Arbeitgeber mit der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelte, dass eine Sammelbeförderung durchgeführt wurde, so mag dies beim obigen früheren Dienstverhältnis des Kalenderjahres gewesen sein.
    Wie sieht denn die Lohnsteuerbescheinigung des ersten Dienstverhältnisses aus?
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Sammelbeförderung elektronisch an Finanzamt übermittelt

      Wenn keine Beträge angefallen sind, die in Zeile 17 oder 18 gehören, hat der Arbeitgeber dort NICHTS einzutragen, auch nicht 0. Das mal nur am Rande.

      Der Arbeitgeber übermittelt die Sammelbeförderung lediglich mit Großbuchstabe "F". wenn da bei dir nichts drinnen steht, würde ich mal das Finanzamt anrufen und fragen, woher die das haben. Ggf. hat da Jemand auch nicht richtig hingeschaut, weil durch die -falsche- Nulleintragung in Zeile 17 oder 18 eine Warnblinkanlage anging.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Sammelbeförderung elektronisch an Finanzamt übermittelt

        Hallo,

        auf der ersten Lohnsteuerkarte kann auch keine Sammelbeförderung stehen, da diese im Wohnort war. Ebenfalls im Hanel mit ganz unterschiedlichen Arbeitszeiten.

        Ein Anruf beim Finanzamt ergab, dass das große S Sammelbeförderung heißen soll. Ein F wäre Fahrtkostenerstattung. (Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin). Aber da wir ja nicht so viele km für den Arbeitsweg geltend gemacht haben, müssen wir keine weiteren Angaben zur nicht vorhandenen Sammelbeförderung machen. Wenn im nächsten Jahr wieder eine Sammelbeförderung gemeldet wird, müssen wir genauer schauen.

        Gruß Natursommerebene

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          #5
          AW: Sammelbeförderung elektronisch an Finanzamt übermittelt

          Zitat von natursommerebene Beitrag anzeigen
          Ein Anruf beim Finanzamt ergab, dass das große S Sammelbeförderung heißen soll. Ein F wäre Fahrtkostenerstattung. (Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin).
          Ah ja, dann sollte der Bearbeiter sich mal § 41b Abs. 1 Nr. 9 EStG sowie § 41b Abs. 1 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 6 bzw. 7 EStG näher zu Gemüte führen ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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