Hallo, ich habe ein Problem. Ich bin seit Oktober 2013 Studentin als Erststudium, habe nach dem Abi auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und möchte die gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen. So weit alles o.k.
Allerdings habe ich gehört, dass ich die Studienkosten mitangeben kann und so als Verlustvortrag gelten machen kann.
Kann ich beides parallel laufen lassen? Und wenn ja, als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung?
Heißt Verlustvortrag, die Kosten müßten höher als das Einkommen sein? Dann hat sich das ja sowieso erledigt.
Bin für jede Hilfe dankbar...
Allerdings habe ich gehört, dass ich die Studienkosten mitangeben kann und so als Verlustvortrag gelten machen kann.
Kann ich beides parallel laufen lassen? Und wenn ja, als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung?
Heißt Verlustvortrag, die Kosten müßten höher als das Einkommen sein? Dann hat sich das ja sowieso erledigt.
Bin für jede Hilfe dankbar...
Kommentar