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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Hallo, ich habe ein Problem. Ich bin seit Oktober 2013 Studentin als Erststudium, habe nach dem Abi auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und möchte die gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen. So weit alles o.k.
    Allerdings habe ich gehört, dass ich die Studienkosten mitangeben kann und so als Verlustvortrag gelten machen kann.
    Kann ich beides parallel laufen lassen? Und wenn ja, als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung?

    Heißt Verlustvortrag, die Kosten müßten höher als das Einkommen sein? Dann hat sich das ja sowieso erledigt.

    Bin für jede Hilfe dankbar...

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Bei Erststudium brauchst du Dir keine Gedanken zu machen, das sind Sonderausgaben und diese sind NICHT verlustvortragsfähig.

    Außerdem ist sowieso die frage, ob Du überhaupt Verluste HATTEST: Wenn du normal auf Lohnsteuerkarte, also mit Steuerklasse, gearbeitet hast und davon deine Werbungskosten, aber mindestens 1.000 €, abziehst und davon deine Studienkosten und dann noch im positiven Bereich wärest, hättest du von vorneherein keinen Verlust.

    Im übrigen bist du im falschen Unterforum, siehe Überschrift.
    Zuletzt geändert von Picard777; 23.03.2014, 22:04.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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