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Unterhalt oder außergewöhnliche Belastung? eheä. Gemeinschaft. Ein Einkommen

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    Unterhalt oder außergewöhnliche Belastung? eheä. Gemeinschaft. Ein Einkommen

    Hallo. Ich Sitze gerade vor der einkommenssteuer 2013 und verstehe gerade nichts mehr. Mein Partner arbeitet und verdient laut Jobcenter zuviel. Somit habe ich kein Anspruch auf ALG 2. Mein Einkommen ist Null. Mein Partner kann mich aus diesem Grund bei der Steuer eintragen. Die Frage ist ob wir das bei Unterhalt(Anlage Unterhalt) eintragen müssen oder als aussergewöhnliche Belastung? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
    Liebe grüsse Anke

    #2
    AW: Unterhalt oder außergewöhnliche Belastung? eheä. Gemeinschaft. Ein Einkommen

    anlage Unterhalt. Es ist eine außergwöhnliche Belastung, die in Anlage Unterhalt einzutagen ist.

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      #3
      AW: Unterhalt oder außergewöhnliche Belastung? eheä. Gemeinschaft. Ein Einkommen

      Danke für die promte Antwort. In welcher Zeile im hauptvordruck trage ich das ein? Es macht mich bisle stutzig das da eher die Rede von pflegebedürftigen ist oder soll ich das nicht beachten?

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        #4
        AW: Unterhalt oder außergewöhnliche Belastung? eheä. Gemeinschaft. Ein Einkommen

        lesen. gar nicht im Hauptvordruck, sondern Anlage Unterhalt. Auch das sind agB.

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