Hallo. Ich Sitze gerade vor der einkommenssteuer 2013 und verstehe gerade nichts mehr. Mein Partner arbeitet und verdient laut Jobcenter zuviel. Somit habe ich kein Anspruch auf ALG 2. Mein Einkommen ist Null. Mein Partner kann mich aus diesem Grund bei der Steuer eintragen. Die Frage ist ob wir das bei Unterhalt(Anlage Unterhalt) eintragen müssen oder als aussergewöhnliche Belastung? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Liebe grüsse Anke
Liebe grüsse Anke
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