Hallo,
ist es richtig, dass wenn die Beiträge zur Krankenversicherung den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (3,800 für Verheiratete) übersteigt, private Haftpflichtversicherungen und Kapitallebensversicherungen usw. nicht mehr berücksichtigt werden?
Dann könnte ich mir die Suche nach den Belegen nämlich sparen.
Gruß aus der Provinz.
ist es richtig, dass wenn die Beiträge zur Krankenversicherung den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (3,800 für Verheiratete) übersteigt, private Haftpflichtversicherungen und Kapitallebensversicherungen usw. nicht mehr berücksichtigt werden?
Dann könnte ich mir die Suche nach den Belegen nämlich sparen.
Gruß aus der Provinz.
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