Mein Gehalt liegt knapp über der Beitragsbemessungsgrenze und ich habe einen Firmenwagen.
In 2013 ist von der Agentur für Arbeit, Bescheinigung liegt vor, für 3 Monate Insolvenzgeld gezahlt worden einschließlich GKV und PV Anteil, den ich dann weiter überwiesen habe, Bescheinigung der KV liegt vor.
Der AG hat das Gehalt für die 3 Monate um den fehlenden Teil ausgeglichen, d.h. es gibt vom AG eine Lohnsteuerbescheinigung, die auch die 3 Monate Insolvenzgeld mit einschließt. Die Gehaltsaufstockung wurde nun so versteuert, dass sich insgesamt die gleiche Steuersumme wie für jeden anderen Monat auch ergibt.
Also Steuer gesamt Bruttogehalt (einschließlich Fahrzeug) je Monat abzüglich Steueranteil Insolvenzgeld (ausgewiesen auf dem Schreiben von der Agentur für Arbeit) = Steuerabzug für die Differenzzahlung (Gehaltsaufstockung) des AG. In den Lohnsteuerbescheid des AG sind aber nur die Differenzzahlungen (Gehaltsaufstockungen) eingegangen.
Wenn ich nun das Insolvenzgeld in Zeile 28 Anlage N eintrage und die Beiträge zu KV und PV in die Anlage Vorsorgeaufwendungen Zeilen 18, 20, 21 eintrage erhalte ich einen sehr hohen Erstattungsbetrag.
Der Grund, so denke ich, liegt in der Berechnung des Steueranteils der Aufstockungszahlung des AG. Der wird in dieser Betrachtung als alleinig zu besteuernde Gehaltszahlung angesehen und damit wird die gezahlte Steuer als zu hoch bewertet.
Muss ich nun das Insolvenzgeld und den Steueranteil wie auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit angegeben wie eine normale Gehaltszahlung als zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung mit erfassen?
Oder wie erfasse ich die Daten richtig?
Die Elsterdaten im Abruf sind noch unvollständig.
In 2013 ist von der Agentur für Arbeit, Bescheinigung liegt vor, für 3 Monate Insolvenzgeld gezahlt worden einschließlich GKV und PV Anteil, den ich dann weiter überwiesen habe, Bescheinigung der KV liegt vor.
Der AG hat das Gehalt für die 3 Monate um den fehlenden Teil ausgeglichen, d.h. es gibt vom AG eine Lohnsteuerbescheinigung, die auch die 3 Monate Insolvenzgeld mit einschließt. Die Gehaltsaufstockung wurde nun so versteuert, dass sich insgesamt die gleiche Steuersumme wie für jeden anderen Monat auch ergibt.
Also Steuer gesamt Bruttogehalt (einschließlich Fahrzeug) je Monat abzüglich Steueranteil Insolvenzgeld (ausgewiesen auf dem Schreiben von der Agentur für Arbeit) = Steuerabzug für die Differenzzahlung (Gehaltsaufstockung) des AG. In den Lohnsteuerbescheid des AG sind aber nur die Differenzzahlungen (Gehaltsaufstockungen) eingegangen.
Wenn ich nun das Insolvenzgeld in Zeile 28 Anlage N eintrage und die Beiträge zu KV und PV in die Anlage Vorsorgeaufwendungen Zeilen 18, 20, 21 eintrage erhalte ich einen sehr hohen Erstattungsbetrag.
Der Grund, so denke ich, liegt in der Berechnung des Steueranteils der Aufstockungszahlung des AG. Der wird in dieser Betrachtung als alleinig zu besteuernde Gehaltszahlung angesehen und damit wird die gezahlte Steuer als zu hoch bewertet.
Muss ich nun das Insolvenzgeld und den Steueranteil wie auf dem Schreiben der Agentur für Arbeit angegeben wie eine normale Gehaltszahlung als zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung mit erfassen?
Oder wie erfasse ich die Daten richtig?
Die Elsterdaten im Abruf sind noch unvollständig.
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