Hallo, im Januar 2014 habe ich erfahren, dass das oberste Steuergericht in München bestätigt hat, dass Kosten einer Zweitausbildung als Werbungskosten abgesetzt werden können. Die Zweitausbildung erfolgte durch ein Studium, dass ich durch einen Studentenkredit finanzierte. Während des Studiums erfolgten monatliche Auszahlungen des Studienkredits. Nach dem Studium erfolgte ab März 2013 die Rückzahlung, die auf 10 Jahr erfolgt.
Meine Frage: Seit Januar 2013 habe ich eine Festanstellung und erziele regelmäßig monatliche Gehaltseinkünfte. Kann ich in der Steuererklärung für 2013 und für die folgenden Jahre die Zinsen für den Kredit als Werbungskosten absetzen? Oder gibt es andere Absetzungsformen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Meine Frage: Seit Januar 2013 habe ich eine Festanstellung und erziele regelmäßig monatliche Gehaltseinkünfte. Kann ich in der Steuererklärung für 2013 und für die folgenden Jahre die Zinsen für den Kredit als Werbungskosten absetzen? Oder gibt es andere Absetzungsformen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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