Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fernstudium in Einkommenssteuererklärung angeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fernstudium in Einkommenssteuererklärung angeben

    Hallo Community,

    ich sitze derzeit über meiner Steuererklärung. Jetzt bin ich auf folgendes Problem gestoßen. Ich absolviere ein Fernstudium welches noch voraussichtlich bis Ende nächsten Jahres geht. Ich muss bei den Fortbildungskosten ja einen Zeitraum angeben, reicht es hier wenn ich den Zeitraum im jeweiligen Steuerjahr eingebe oder muss die Gesamtzeit des Fernstudiums angegeben werden? Es ist allerdings so, dass die Gesamtzeit noch nicht genau feststeht. Das gleiche Problem gilt für die Kosten des Fernstudiums, sind diese auch nur für das jeweilige Jahr anzugeben oder gesamt? Auch diese stehen noch nicht endgültig fest.

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

    Gruß
    Fabian

    #2
    AW: Fernstudium in Einkommenssteuererklärung angeben

    Du bist hier im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Das würde heißen Du willst für Deine Arbeitnehmer die Lohnsteuerbescheinigung erstellen und ans Finanzamt übermitteln. Da passt aber Deine Frage irgendwie nicht.

    Wenn Du die Frage in ein passendes Forum einstellst, dann würde je nach Software ich mich evtl. leichter tun, sie zu beantworten, wenn Du Dich z. B. auf u. U. vorhandene Zeilennummern o. Ä. berufen könntest.

    Kommentar


      #3
      AW: Fernstudium in Einkommenssteuererklärung angeben

      @L.E:Fant
      auch wenn die frage versehentlich im falschen Unterforum gelandet ist, kann man dennoch sachlich darauf antworten. Für das Maßregeln und/oder Verschieben des Beitrag gibt es normalerweise Mods.

      @ fabian-rs
      Bei Zeitraum des Fernstudiums kannst du den voraussichtlichen Gesamtzeitraum eingeben. Bei der Höhe der Fortbildungskosten nur die, welche in dem Jahr angefallen sind für welches du gerade die Steuererklärung machst.

      Wichtig ist aber auch, dass du der Steuererklärung einen Nachweis beilegst, dass du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Ansonsten werden deine Aufwendungen ggf. nur als Sonderausgaben berücksichtigt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Fernstudium in Einkommenssteuererklärung angeben

        Hallo,

        da wird etwas in den Raum gestellt und zwar Angabe des Zeitraums der Fortbildung.
        Welches Feld soll dafür sein? Ich habe keines gefunden. Meine zwei Neffen machen eine Weiterbildung und die Dauer wurde noch nie angegeben.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Fernstudium in Einkommenssteuererklärung angeben

          Das liegt wohl an dem benutzten Steuer-Programm.

          Bei ELStER-Formular wird z.B. nicht nach dem Zeitraum gefragt. Da diese Angabe im Endeffekt nur in dem Textfeld zu den Fortbildungskosten erscheinen kann. Die Einkommensteuererklärung selbst fragt diese Angabe nämlich nicht ab.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Fernstudium in Einkommenssteuererklärung angeben

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            @L.E:Fant
            auch wenn die frage versehentlich im falschen Unterforum gelandet ist, kann man dennoch sachlich darauf antworten. Für das Maßregeln und/oder Verschieben des Beitrag gibt es normalerweise Mods.
            Ist das denn so schwer sich mal die Überschrift anzuschauen, damit man nicht quasi im Forum "Obst und Gemüse" postet ? Und wenn man dann mit der Nase darauf gestoßen wird, den Threat zu schließen und an der richtigen Stelle neu aufzumachen ? Hier lesen jede Menge Leute mit, die das Thema nicht finden werden, weil sie hier -natürlich- das Thema nicht erwarten.

            Ich denke, wenn man hier in der Öffentlichkeit Fragen stellt, kann man schon ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit und damit auch an Wertschätzung für die anderen Leute erwarten, oder ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            Lädt...
            X