Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Steuererklärung für Studenten / Verlustvortrag.
In der Forensuche bzw. bei Google bin ich für meinen Fall leider nicht fündig geworden (eventuell suche ich aber auch nach den falschen Schlagwörtern).
Ich habe vor meinem Studium eine Berufsausbildung absolviert und anschließend studiert. Ich arbeite nun seit Mitte 2012 und habe mein Studium (dass dann ja als Weiterbildung zählt) ebenfalls 2012 abgeschlossen. Nun wollte ich meine Steuererklärungen für 2010, 2011, 2012 und 2013 machen. Ich habe von der Möglichkeit des Verlustvortrags bzw. der Eintragung von Studienkosten als Werbungskosten leider jetzt erst erfahren :/.
Ich hatte ab 2010 eine Werksstudententätigkeit parallel zum Studium. 2010 lagen die Brutto-Einnahmen bei ca. 3000€ und es wurde entsprechend keine Lohnsteuer abgeführt. 2011 ca. 12.000€ Einnahmen und 50€ Lohnsteuern. 2010 und 2011 sind mir durch das Studium Werbungskosten von jeweils ca. 2000 € entstanden.
Entsteht für die beiden Jahre überhaupt ein Verlustvortrag den ich steuerlich übernehmen kann?
Vielen Dank!
ich habe eine Frage bzgl. der Steuererklärung für Studenten / Verlustvortrag.
In der Forensuche bzw. bei Google bin ich für meinen Fall leider nicht fündig geworden (eventuell suche ich aber auch nach den falschen Schlagwörtern).
Ich habe vor meinem Studium eine Berufsausbildung absolviert und anschließend studiert. Ich arbeite nun seit Mitte 2012 und habe mein Studium (dass dann ja als Weiterbildung zählt) ebenfalls 2012 abgeschlossen. Nun wollte ich meine Steuererklärungen für 2010, 2011, 2012 und 2013 machen. Ich habe von der Möglichkeit des Verlustvortrags bzw. der Eintragung von Studienkosten als Werbungskosten leider jetzt erst erfahren :/.
Ich hatte ab 2010 eine Werksstudententätigkeit parallel zum Studium. 2010 lagen die Brutto-Einnahmen bei ca. 3000€ und es wurde entsprechend keine Lohnsteuer abgeführt. 2011 ca. 12.000€ Einnahmen und 50€ Lohnsteuern. 2010 und 2011 sind mir durch das Studium Werbungskosten von jeweils ca. 2000 € entstanden.
Entsteht für die beiden Jahre überhaupt ein Verlustvortrag den ich steuerlich übernehmen kann?
Vielen Dank!
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