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Meisterschule auf Vollzeit, Steuererklärung notwendig ?

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    Meisterschule auf Vollzeit, Steuererklärung notwendig ?

    Hallo,
    ich wollte vorab wissen wie ich dieses Jahr 2014 versteuern kann bzw ob ich es überhaupt muss? Hier die Situation:

    01.Januar-31.Januar 2014 als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen, Lohnsteuer gezahlt
    01.Februar-16.Februar 2014 Arbeitslos, Arbeitslosengeld erhalten
    17.Februar-31.Januar 2015 Meisterschule auf Vollzeit, Meister BaFög (Darlehen 428€+Zuschuss 206€)
    Gesamtkosten für die Lehrgänge+Prüfungen: 7650€ (Darlehen + Förderung)
    Hin- und Rückfahrt 80km pro Tag

    Das sind erstmal die Eckdaten.

    Nun meine Fragen
    1.Muss ich eine Steuererklärung machen für dieses Jahr?
    2.Kann ich die Werbungskosten erst im Jahr 2015 geltend machen?
    3.Was wäre die beste möglichkeit um alle Werbungskosten nützlich geltend zu machen?

    Freue mich auf kompetente Antworten.

    Dekay

    #2
    AW: Meisterschule auf Vollzeit, Steuererklärung notwendig ?

    Hallo dekay,

    zu 1. -> wenn du keine Pflichtveranlagung bist, kannst du es entscheiden. Da du nicht durchweg gearbeitet hast und Lohnsteuer gezahlt hast, könntest du vielleicht etwas zurückbekommen -> wenn du eine Erklärung machst.

    zu 2. -> Werbungskosten kann man geltend machen, wenn sie anfallen. Kosten die du 2014 hast gehören in die Erklärung 2014.

    zu 3. -> dazu gibt es Steuerberater und das kann und darf hier nicht erfolgen.


    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Meisterschule auf Vollzeit, Steuererklärung notwendig ?

      Meister-Bafög ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Sofern Fortbildungskosten erklärt werden, dürfte mindestens der hierauf entfallende Zuschuss abzuziehen sein.

      ALG1 ist auch steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, insofern entsteht hier schnell eine Erklärungspflicht.

      ElsterLohn handelt vom Übermitteln der elek. Lohnsteuerbescheinigung durch AG. Leider geht der On-Topic-Traffic völlig im Rauschen unter.

      Kommentar

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