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Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

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    Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

    Hallo Zusammen,

    ich lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2013 haben mein Mann und ich das Ehegattensplitting, Ich mit der Steuerklasse 3, mein Mann mit Steuerklasse 5.
    Durch einen Systemfehler beim Finanzamt wurde bei uns vor kurzem die Verknüpfung gelöscht und wir bekamen beide rückwirkend zum 01.01.2014 die Steuerklasse 1.
    Das Steuerbüro meines Arbeitgeber setzte das natürlich auch sofort und rückwirkend zum Jahresbeginn um. Mir wurden mal eben fast € 1.400,00 Steuern und Soli zusätzlich abgezogen.
    Natürlich bin ich erst mal auf die Palme, habe dann das Finanzamt kontaktiert. die waren auch sehr Hilfsbreit und wir haben sofort die Bestätigungen mit den richtigen Steuerklassen 3 und 5, rückwirkend zum 01.01.2014 ausgehändigt bekommen.

    Jetzt habe ich mal eine Auskunft zur elektronischen Steuerkarte abgerufen. Das stehen zwar die Steuerklassen 3 + 5, aber mit Gültigkeit ab dem 01.04.2014

    Frage: Was gilt, die gültige von Finanzamt abgestempelten und unterschriebenen Versionen mit den Steuerklassen 3 + 5, rückwirkend ab 01.01.2014, oder das was in den elektronischen Steuerkarten steht.

    Ich meine irgendwo steht, dass die Papierversion im Zweifel gültig ist.

    Gruß
    Der Pflegepapa

    #2
    AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

    Hallo,
    haltet den Ball mal flach und postet im richtigen Unterforum!
    Die Steuerklasse bewirkt, dass mehr oder weniger Steuer im laufenden Jahr abgezogen wird. Bei der Einkommensteuererklärung führt dies zu einer Nachzahlung oder einer Erstattung.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

      Hallo,

      das mag sein, aber wir haben Steuerbescheinigungen in Schriftform und mit Stempel, ausgestellt am 14.04.2014, die ausweisen, dass wir die Steuerklassen 3, bzw. 5 seit dem 01.01.2014 (davor auch schon, seit 2007) haben.
      ich habe auch für Jan. und Feb. 2014 Gehaltsabrechnungen mit Steuerklasse 3. Jetzt wurden aber aufgrund eines Systemfehlers am 20.03.2014 die Steuerklassen in 1 geändert.
      Das bedeutet, mir wurde im März die Steuerklasse 1 zugrunde gelegt und zeitgleich die Steuerdifferenz für Jan. und Feb. 2014. Das heißt mir wurden ca. € 1.350,00 zusätzliche Steuern abgezogen.

      Das Finanzamt hat zwar inzwischen die Steuerklassen wieder korrigiert. Aber es gibt halt die Schriftform von 14.04.2014 rückwirkend zum 01.01.2014 und die Systemaussage mit Gültigkeit ab 01.04.2014. Meine Frage ist, was gilt? Papier mit Amtssiegel oder System.

      Im übrigen sind € 1.350,00 für einen Alleinverdiener mit 2 Kindern sehr viel Geld!!!

      Gruß
      Pflegepapa

      P.S. Welches Unterforum ist den richtig? Ich bin ja neu und lerne gern dazu

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        #4
        AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

        Das ist keine ELSTER-Frage, sondern eine steuerrechtliche Frage.

        Das hier ist allerdings ein ELSTER-Forum.

        Ich würde dir raten, nochmal beim FA nachzufragen.
        Mfg

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          #5
          AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

          Zitat von Pflegepapa Beitrag anzeigen
          Im übrigen sind € 1.350,00 für einen Alleinverdiener mit 2 Kindern sehr viel Geld!!!
          ohne Frage ist das viel Geld, und Fehler sind aergerlich. aber sie passieren und es gibt zum glueck zumeist die moeglichkeit sie zu beheben...

          viel interessanter ist jedoch, das eine lohnsteuerkorrektur von 675,- Euro pro Monat zwischen Steuerklasse 3 und Steuerklasse 1 einen guten rueckschluss auf das tatsaechliche einkommen zulässt...

          ohne eine neiddebatte anstossen zu wollen... die 675,- tun jetzt grade nicht wirklich weh, oder?
          ich glaube es gibt alleinverdiener mit zwei kindern, die froh wären, wenn sie überhaupt 675,- steuern pro Monat zahlen duerften.

          also das naechste mal erst nachdenken, dann zahlen in die welt posaunen ;-)

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

            Die Bescheinigung vom Finanzamt ist für den Arbeitgeber verbindlich, denn was hätte sie sonst für einen Zweck. Und beim nächsten elektronischen Datenabruf erhält der Arbeitgeber dann auch die richtigen elektronischen Daten übermittelt.

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              #7
              AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

              Mein Verständnis, so wie das Elstam-Verfahren beschrieben ist, ist, dass das FA die Elstam-Abfrage für den Zeitraum sperren muss, wenn es eine Papierbescheinigung über die Abzugsmerkmale ausstellt. Eben weil _wenn_ der AG für einen bestimmten Monat elektronisch die Abzugsmerkmale geliefert bekommt, sie für ihn maßgeblich sind. Alles andere halte ich für den AG auch schwer zumutbar. Die erzwungene Umstellung war wahrlich teuer genug, da kann er von der Finanzverwaltung schon erwarten, wenn falsche Daten erkannt und die richtigen auf Papier bescheinigt werden, die Verwaltung die falschen Daten auch gegen Abruf sperrt.

              PS @Falzo: die 1350 Euro bezogen sich auf drei Monate (März und Jan, Feb rückwirkend), es sind also 450 Euro Unterschied/Monat.

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                #8
                AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

                Ich weiß zwar jetzt nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber nach den in Hessen geltenden Grundsätzen scheint bei dir etwas schief gelaufen zu sein.

                In Hessen gilt die folgende Weisungslage:
                Lebenspartnerschaften können in ELStAM derzeit nicht gepflegt werden und für die Partner ist daher eine Vollsperrung in der Datenbank zu speichern (d. h. der Arbeitgeber kann nicht mehr auf die Daten zugreifen).

                Den Partnern ist eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2014 (Ersatzverfahren nach den §§ 39 Abs. 1 Satz 2 und 3, 39e Abs. 8 EStG) in Papierform auszustellen, welche dem Arbeitgeber vorzulegen ist.


                ich würde dir daher dringend empfehlen nochmals mit deinem FA kontakt aufzunehmen, damit diese den Arbeitgeberzugriff auf die ELStAM Datenbank sperren.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  PS @Falzo: die 1350 Euro bezogen sich auf drei Monate (März und Jan, Feb rückwirkend), es sind also 450 Euro Unterschied/Monat.
                  hmm hatte den satz oben anders verstanden, aber mag sein, das nur 450 differenz sind, meine aussage ändert sich dadurch aber nicht.
                  denn zunächst mal bedarf es eines einkommens von rund 5k brutto, um diese Differenz zwischen 3 und 1 zu erzeugen...

                  tut mir also leid, wenn sich mein bedauern weiterhin in grenzen hält ;-) zumal das Geld ja nicht weg ist...

                  wollte letzten Endes auch gar nicht abreden, das es blöd ist, wenn sowas passiert. nur darauf hinweisen, das ich manche Art der (öffentlichen) Beschwerde für ungeschickt halte.

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                    #10
                    AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

                    Hallo,
                    das ist nicht nur in Hessen so, sondern bundesweit kann der steuerrechtliche Familienstand nicht gepflegt werden, d.h. wer in eingetragener Lebenspartnerschaft gemeldet ist, bleibt steuerrechtlich ledig und damit nur Steuerklasse 1 oder 2 möglich.
                    Es bleibt nur die Vollsperrung des Arbeitgebers und eine Bescheinigung vom Finanzamt für den Arbeitgeber vorzulegen -> wie Beamtenschweiß schon richtig festgestellt hat.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Steuerklasse von 3 auf 1 geändert, durch Systemfehler

                      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                      Die Bescheinigung vom Finanzamt ist für den Arbeitgeber verbindlich, denn was hätte sie sonst für einen Zweck. Und beim nächsten elektronischen Datenabruf erhält der Arbeitgeber dann auch die richtigen elektronischen Daten übermittelt.
                      Kommt darauf an, ob es wirklich eine BESCHEINIGUNG ist, oder nur ein Ausdruck der Elstam-Daten.
                      Bescheinigungen werden in 2014 nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt mit gleichzeitiger Vollsperrung der Elstam.
                      An Ausdrücke der Elstam dagegen, darf sich der Arbeitgeber nicht orientieren.
                      Mfg

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