Hallo Zusammen,
ich lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2013 haben mein Mann und ich das Ehegattensplitting, Ich mit der Steuerklasse 3, mein Mann mit Steuerklasse 5.
Durch einen Systemfehler beim Finanzamt wurde bei uns vor kurzem die Verknüpfung gelöscht und wir bekamen beide rückwirkend zum 01.01.2014 die Steuerklasse 1.
Das Steuerbüro meines Arbeitgeber setzte das natürlich auch sofort und rückwirkend zum Jahresbeginn um. Mir wurden mal eben fast € 1.400,00 Steuern und Soli zusätzlich abgezogen.
Natürlich bin ich erst mal auf die Palme, habe dann das Finanzamt kontaktiert. die waren auch sehr Hilfsbreit und wir haben sofort die Bestätigungen mit den richtigen Steuerklassen 3 und 5, rückwirkend zum 01.01.2014 ausgehändigt bekommen.
Jetzt habe ich mal eine Auskunft zur elektronischen Steuerkarte abgerufen. Das stehen zwar die Steuerklassen 3 + 5, aber mit Gültigkeit ab dem 01.04.2014
Frage: Was gilt, die gültige von Finanzamt abgestempelten und unterschriebenen Versionen mit den Steuerklassen 3 + 5, rückwirkend ab 01.01.2014, oder das was in den elektronischen Steuerkarten steht.
Ich meine irgendwo steht, dass die Papierversion im Zweifel gültig ist.
Gruß
Der Pflegepapa
ich lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2013 haben mein Mann und ich das Ehegattensplitting, Ich mit der Steuerklasse 3, mein Mann mit Steuerklasse 5.
Durch einen Systemfehler beim Finanzamt wurde bei uns vor kurzem die Verknüpfung gelöscht und wir bekamen beide rückwirkend zum 01.01.2014 die Steuerklasse 1.
Das Steuerbüro meines Arbeitgeber setzte das natürlich auch sofort und rückwirkend zum Jahresbeginn um. Mir wurden mal eben fast € 1.400,00 Steuern und Soli zusätzlich abgezogen.
Natürlich bin ich erst mal auf die Palme, habe dann das Finanzamt kontaktiert. die waren auch sehr Hilfsbreit und wir haben sofort die Bestätigungen mit den richtigen Steuerklassen 3 und 5, rückwirkend zum 01.01.2014 ausgehändigt bekommen.
Jetzt habe ich mal eine Auskunft zur elektronischen Steuerkarte abgerufen. Das stehen zwar die Steuerklassen 3 + 5, aber mit Gültigkeit ab dem 01.04.2014
Frage: Was gilt, die gültige von Finanzamt abgestempelten und unterschriebenen Versionen mit den Steuerklassen 3 + 5, rückwirkend ab 01.01.2014, oder das was in den elektronischen Steuerkarten steht.
Ich meine irgendwo steht, dass die Papierversion im Zweifel gültig ist.
Gruß
Der Pflegepapa
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