Hallo Experten,
Ich hätte zwei Fragen zur Steuererklärung 2013:
1. Freiwillige KV/PV Beiträge aus Vorjahr
Im Jahr 2012 war ich noch als Werkstudent tätig und habe dementsprechend als freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Kasse KV und PV Beiträge direkt abgeführt.
Das selbe galt noch im Januar und Februar 2013.
Die Beiträge aus diesen zwei Monaten in 2013 kann ich ja geltend machen.
Da ich allerdings 2012 keine Steuererklärung gemacht habe, habe ich diese ja auch nicht geltend gemacht (hätte sich auch nicht gelohnt damals). Habe ich nun zumindest die theoretische Chance, dass ich die 2012 gezahlten Beiträge in 2013 absetzen kann?
2. Riester Vertrag
Im Dezember 2012 habe ich im Zuge der Uni***-Gesetzesänderung noch einen minimalen Riester-Renten Vertrag mit Minimalbeitrag 5,00€ abgeschlossen. Diese Beiträge wurden mir als Jahreszahlung in Höhe von 60€ noch im selben Monat abgebucht. Obwohl nun 55€ davon Beiträge für 2013 waren, tauchen die kompletten 60€ in der Versicherungsbescheinigung von 2012 auf und in der von 2013 nur der dann schon deutlich erhöhte (nun monatliche) Dezember-Betrag von XXX€ auf.
Ist das ein Fehler der Versicherung oder ist das so richtig?
Und - unabhängig davon - kann ich die 60€ trotzdem irgendwie in die Erklärung von 2013 schreiben oder zumindest 55€ davon? (Wie bei 1. bereits erwwähnt habe ich 2012 keine Steuererklärung gemacht und diese 60€ dementsprechend auch nicht bereits geltend gemacht).
Vielen Dank Im Voraus,
Robert
Ich hätte zwei Fragen zur Steuererklärung 2013:
1. Freiwillige KV/PV Beiträge aus Vorjahr
Im Jahr 2012 war ich noch als Werkstudent tätig und habe dementsprechend als freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Kasse KV und PV Beiträge direkt abgeführt.
Das selbe galt noch im Januar und Februar 2013.
Die Beiträge aus diesen zwei Monaten in 2013 kann ich ja geltend machen.
Da ich allerdings 2012 keine Steuererklärung gemacht habe, habe ich diese ja auch nicht geltend gemacht (hätte sich auch nicht gelohnt damals). Habe ich nun zumindest die theoretische Chance, dass ich die 2012 gezahlten Beiträge in 2013 absetzen kann?
2. Riester Vertrag
Im Dezember 2012 habe ich im Zuge der Uni***-Gesetzesänderung noch einen minimalen Riester-Renten Vertrag mit Minimalbeitrag 5,00€ abgeschlossen. Diese Beiträge wurden mir als Jahreszahlung in Höhe von 60€ noch im selben Monat abgebucht. Obwohl nun 55€ davon Beiträge für 2013 waren, tauchen die kompletten 60€ in der Versicherungsbescheinigung von 2012 auf und in der von 2013 nur der dann schon deutlich erhöhte (nun monatliche) Dezember-Betrag von XXX€ auf.
Ist das ein Fehler der Versicherung oder ist das so richtig?
Und - unabhängig davon - kann ich die 60€ trotzdem irgendwie in die Erklärung von 2013 schreiben oder zumindest 55€ davon? (Wie bei 1. bereits erwwähnt habe ich 2012 keine Steuererklärung gemacht und diese 60€ dementsprechend auch nicht bereits geltend gemacht).
Vielen Dank Im Voraus,
Robert
Kommentar