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Steuerfreier Kindergartenzuschuss mit oder ohne Verpflegung

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    Steuerfreier Kindergartenzuschuss mit oder ohne Verpflegung

    Hallo,

    ich habe im vergangenen Jahr für acht Monate einen steuerfreien Kindergartenzuschuss meines Arbeitgebers erhalten, den ich in Zeile 69 der Anlage Kind eintragen würde. Dieser Zuschuss enthielt jedoch auch Verpflegungskosten des Kindes, die ja umgekehrt nicht absetzbar wären. Muss ich jetzt die Betreuungskosten in Zeile 68 um den vollen Betrag des Zuschusses vom AG kürzen oder nur um den anteiligen Betreuungszuschuss (also ohne Verpflegungszuschuss)?

    Kann mir jemand raten?

    Danke.
    VG Chris

    #2
    AW: Steuerfreier Kindergartenzuschuss mit oder ohne Verpflegung

    Wenn aus der Bescheinigung des Arbeitgebers ersichtlich ist, inwieweit der Zuschuss auf die KiGa Gebühren und auf die Verpflegung entfällt dann aufteilen. Ansonsten beim AG nach einer entsprechend berichtigten Bescheinigung fragen.

    Da nur die reinen Betreuungskosten als Sonderausgabe berücksichtigt werden können, darf natürlich auch nur die Kostenerstattung für die betreuungskosten abgezogen werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Steuerfreier Kindergartenzuschuss mit oder ohne Verpflegung

      Danke für die Antwort. Eine Bescheinigung vom AG habe ich nicht, der Zuschuss erscheint lediglich als "Kindergartenzuschuss" im Raum für weitere Angaben auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Ich werde den AG bitten, eine Bescheinigung auszustellen.

      VG Chris

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        #4
        AW: Steuerfreier Kindergartenzuschuss mit oder ohne Verpflegung

        soweit moeglich und das Programm das zulässt, ist meiner Meinung nach um den vollen betrag zu kürzen, es spielt keine rolle wofuer der Zuschuss in welcher höhe ggf. gedacht war.

        Wenn der AG also mehr zahlt, als an Kosten absetzbar sind, wird der überschiessende Teil IMHO steuerpflichtig sein.

        Das ist zwar doof, aber nachzuvollziehen, der AG macht diesen Betrag ja seinerseits auch vollstaendig als Kosten geltend und spart damit Steuern...

        Das ist ähnlich mit Fahrtkosten die der Arbeitgeber als (zunächst) steuerfreien Zuschuss leistet. Übersteigt das, was der AG zahlt die tatsächlichen geltend zu machenden Kosten des AN, ist das 'zuviel' zu versteuern.

        wenn dem nicht so wäre, koennte man als AG ja immer mal gern zuviel steuerfrei ausbezahlen unter der angabe zuschuss hierfuer oder dafuer, egal ob die zu ersetzenden kosten wirklich absetzbar sind oder nicht. so eine Luecke kann nicht gewollt sein ;-)

        effektiv gesehen ist die nachtraegliche Versteuerung der erhaltenen verpflegungskosten aber sicher immer noch besser, als sie von vorneherein komplett selbst bezahlen zu müssen ;-)

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          #5
          AW: Steuerfreier Kindergartenzuschuss mit oder ohne Verpflegung

          Hmm... der Argumentation mag ich eigentlich nicht folgen, da die entstehenden Kosten per Rechnung nachgewiesen werden müssen und bei den Zuschüssen eindeutig die Verpflegung Bestandteil des steuerfreien Zuschusses sein kann. Da die Gesamtsumme des Zuschusses somit immer höher als die steuerlich absetzbare Summe wäre, müsste der Verpflegungsanteil immer nachversteuert werden, was Blödsinn ist; da braucht man ihn ja nicht erst in den steuerfreien Zuschuss zu packen. Der Vergleich mit den Fahrtkosten hinkt zudem; dass man nicht entstehende Kosten auch nicht steuerfrei ersetzt bekommen kann ist klar; hier ist das ja eine sachbezogene Leistung. Warum der Gesetzgeber einerseits die Verpflegung zur Bezuschussung zulässt, andererseits aber diese nicht absetzbar ist, verstehe ich allerdings auch nicht. Aber es sind ja auch nur 2/3 absetzbar und das letzte drittel ist Privatvergnügen, das verstehe ich auch nicht.

          VG Chris

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            #6
            AW: Steuerfreier Kindergartenzuschuss mit oder ohne Verpflegung

            mögen muss das natürlich keiner ;-)
            im zweifel einfach mal beim FA fragen, die werden sich da schon zu äussern... und ggf. sowieso entscheiden und berechnen, die Zahlen hat der AG ja auch gemeldet, sie liegen dem FA also eh vor.

            ich bleibe mal dabei, das dem Finanzamt etwaige Zweckbindungen die der AG für irgendwelche Beträge angibt erstmal ziemlich schnurz sind...

            ich wuerde sogar soweit gehen, zu befuerchten, dass, wenn man gar keine kinderbetreuungskosten geltend macht (weil man zB meint das hebt sich ja mit dem zuschuss auf und lohnt das angeben gar nicht), das FA den gesamten Zuschuss nachtraeglich versteuern wird wollen, da die kosten dafuer nicht vorliegen.

            aber wie grad geschrieben, Aufklärung bringt vermutlich ein anruf beim Finanzamt oder besuch im bürgerbüro.
            mich wuerde natuerlich das tatsaechliche Ergebnis hinterher interessieren, eine rueckmeldung, spätestens nach erhalt des bescheides wäre also begruessenswert.

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