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duales Studium

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    duales Studium

    Hallo ihr lieben,

    ich bin neu hier, möchte gern meine erste Einkommensteuererklärung machen.
    Kurz ein paar Fakten:

    ich mache ein duales Studium im Bereich Bank. D.h. ich habe abwechselnd ca. im 3Monats- Rhythmus Theorie und Praxis. Als regelmäßige Arbeitsstätte habe ich die Bankfiliale angegeben, die ich während meiner Praxisphase meistens aufsuche. Meine beiden Theoriephasen habe ich als Auswärtstätigkeit angegeben mit insgesamt 120 Tagen. Hin- und Rückfahrt zusammen 110km. Also komme ich auf 3960€ Fahrtkosten. Zusätzlich habe ich noch die Lehrgangsgebühr eines AdA-Kurses i.H.v. 120€ angegeben. Und meinen Bausparvertrag mit 480€ vermögenswirksamen Leistungen habe ich auch amgegeben.

    Ich habe 2013 insgesamt 43€ Lohnsteuer gezahlt. Laut Elster bekomme ich aber 86€ zurück (bevor ich die VL angegeben habe, wären es nur 43€ Erstattung gewesen). Wie kann das sein? Zusätzlich bekomme ich ja nach Ende der Sperrfrist die AN-Sparzulage. Ich verstehe es absolut nicht. Man kann doch theoreisch nicht mehr Geld wiederbekommen, als man überhaupt Lohnsteuer gezahlt hat?! Habe ich eventuell etwas falsch eingetragen?

    Umd noch eine weitere Frage. Wenn ich die Steuererklärung dieses Jahr einreiche - werde ich dann in Zukunft regelmäßig vom FA angeschrieben, bitte weiterhin eine zu machen? Ich befürchte nämlich, dass ich später im Berufsleben nicht genügend Werbungskosten habe. Nicht dass ich dann später mal nachzahlen muss, nur weil ich dieses Jahr anfange, eine Steuererklärung zu machen :/

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Liebe Grüße

    #2
    AW: duales Studium

    In den 86 Euro ist die Zulage der VL vermutlich schon enthalten.
    Einfach mal die genaue Steuerberechnung anschaun.

    Als Antragsveranlagung kann man eine Steuererklärung abgeben, muss man aber nicht.
    Bei einer Antragsveranlagung kommt eigentlich nie eine Nachzahlung raus (In Ausnahmefällen beträgt die Nachzahlung schonmal 1-10 Euro; aber niemals mehr).

    Falls du später mal verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, dann musst du sie so oder so abgeben. Unabhängig davon, ob du schonmal eine Erklärung eingereicht hast oder nicht.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: duales Studium

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      In den 86 Euro ist die Zulage der VL vermutlich schon enthalten.
      Einfach mal die genaue Steuerberechnung anschaun.

      Das ist ja das komische, Kommilitonen von mir haben auch bereits mehr wiederbekommen, als sie gezahlt haben.

      Es steht in der Steuerberechnung:
      verbleibende Beträge insgesamt -86,00€,
      mit Ablauf der Sperrfrist fällig insgesamt 43,00€
      (kann leider keinen Screenshot anhängen, das Hochladen geht irgendwie nicht.)

      ... naja wie auch immer. Also bedeutet das, 43€ bekomme ich jetzt wieder und die anderen 43€ dann 2019. Aber ich bekomme doch demzufolge auf jeden Fall etwas wieder, oder? Also kann ich sie doch guten Gewissens abschicken?! ^^

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