Angestellt dann selbstständig

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  • barto77
    Neuer Benutzer
    • 02.05.2014
    • 1

    #1

    Angestellt dann selbstständig

    Hallo zusammen,
    ich hoffe auf Hilfe:
    Ich war 2013 bis Juli festangestellt, ab August dann selbstständig. Ich habe in Elster meine Umsatzsteuererklärung gemacht, dann eine Einnahmenüberschussrechnung (mit Hilfe einer Bekannten, die im Steuerbüro arbeitet). Nun haben wir die Lohnsteuererkärung für die Zeit als Angestellter gemacht. Hier wollten wir die EÜr einfügen, was Elster jedoch verweigerte.

    Meine Frage: Brauche ich das Formular S und genügt das? Die EÜr sende ich dann separat?

    Danke und Grüße

    Christian
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Angestellt dann selbstständig

    Hallo barto77,

    in deine Einkommensteuererklärung fügst du die Anlage S oder G hinzu, was auf dich zutrifft.
    Die EÜR wird separat erstellt, hast du ja schon erledigt und extra versendet.

    Tschüß

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