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Welches Finanzamt muss unter allgemeine Angeben eingetragen werden nach Umzug

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    Welches Finanzamt muss unter allgemeine Angeben eingetragen werden nach Umzug

    Hallo,

    ich habe eine wichtige Fragen. Ich habe eine EÜR für 2013 ausgefüllt, da ich freiberuflich tätig war. Nun bin ich im letzten Jahr von Hamburg weggezogen und habe zeitgleich meine Selbständigkeit beendet.
    Ich weis, dass ich nur meine EÜR per Elsterformular nach Hamburg senden muss, wohne jetzt aber in einem anderen Bundesland. Hier habe ich schon eine neue Steuernummer bekommen, aber nur eine für die Zusammenveranlagung mit meinem Mann. Ich bin jetzt in einem Angestelltenverhältnis.
    Welches Finanzamt muss ich nun ganz oben, unter Allgemeine Angaben eintragen? Das FA Hamburg oder das neue FA? Eigentlich müsste ich doch das neue FA dort eintragen, da ich die gemeinsame Einkommensteuererklärung doch zum neuen FA schicken muss. Würde die EÜR dann nicht automatisch zu dem neuen FA elektronisch übermittelt werden, diese muss aber unbedingt nach Hamburg.

    Ich bitte um Hilfe.


    Vielen Dank.

    #2
    AW: Welches Finanzamt muss unter allgemeine Angeben eingetragen werden nach Umzug

    Natürlich gibst Du oben das Finanzamt an, dass für Deine Einkommensteuererklärung zuständig ist. Das Betriebsstättenfinanzamt steht ja dann drei Zeilen weiter unten.

    Hat mit der Lohnsteuerbescheinigung gar nix zu tun
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 02.05.2014, 21:29.

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      #3
      AW: Welches Finanzamt muss unter allgemeine Angeben eingetragen werden nach Umzug

      Danke, hab es abgeschickt und hat auch geklappt:-)

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