Hallo,
ich habe eine wichtige Fragen. Ich habe eine EÜR für 2013 ausgefüllt, da ich freiberuflich tätig war. Nun bin ich im letzten Jahr von Hamburg weggezogen und habe zeitgleich meine Selbständigkeit beendet.
Ich weis, dass ich nur meine EÜR per Elsterformular nach Hamburg senden muss, wohne jetzt aber in einem anderen Bundesland. Hier habe ich schon eine neue Steuernummer bekommen, aber nur eine für die Zusammenveranlagung mit meinem Mann. Ich bin jetzt in einem Angestelltenverhältnis.
Welches Finanzamt muss ich nun ganz oben, unter Allgemeine Angaben eintragen? Das FA Hamburg oder das neue FA? Eigentlich müsste ich doch das neue FA dort eintragen, da ich die gemeinsame Einkommensteuererklärung doch zum neuen FA schicken muss. Würde die EÜR dann nicht automatisch zu dem neuen FA elektronisch übermittelt werden, diese muss aber unbedingt nach Hamburg.
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank.
ich habe eine wichtige Fragen. Ich habe eine EÜR für 2013 ausgefüllt, da ich freiberuflich tätig war. Nun bin ich im letzten Jahr von Hamburg weggezogen und habe zeitgleich meine Selbständigkeit beendet.
Ich weis, dass ich nur meine EÜR per Elsterformular nach Hamburg senden muss, wohne jetzt aber in einem anderen Bundesland. Hier habe ich schon eine neue Steuernummer bekommen, aber nur eine für die Zusammenveranlagung mit meinem Mann. Ich bin jetzt in einem Angestelltenverhältnis.
Welches Finanzamt muss ich nun ganz oben, unter Allgemeine Angaben eintragen? Das FA Hamburg oder das neue FA? Eigentlich müsste ich doch das neue FA dort eintragen, da ich die gemeinsame Einkommensteuererklärung doch zum neuen FA schicken muss. Würde die EÜR dann nicht automatisch zu dem neuen FA elektronisch übermittelt werden, diese muss aber unbedingt nach Hamburg.
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank.
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