Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind - Steuerberechnung nicht möglich

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Kind - Steuerberechnung nicht möglich

    Hallo zusammen!
    Die Situation: alleinerziehend, 2 Kinder (13 und 14 im letzten Jahr).

    Nach Übernahme der Daten aus dem letzten Jahr und kleiner Anpassung (ich hatte keinerlei Kinderbetreuungskosten mehr in 2013) erhalte ich folgende Fehlermeldung:

    Anlage Kind: Sie haben die getrennte Ver-anlagung gewählt. In der Anlage Kind haben Sie jedoch
    erklärt, dass ein Kindschaftsverhältnis nur zu einem der Ehegatten besteht. In diesem Fall ist
    eine Steuerberechnung leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie ggf. Ihre Angaben.

    Das Häkchen in Zeile 10 und Zeile 12 ist jeweils bei "leibliches Kind" gesetzt (für beide Kinder).
    Hat jemand eine Idee, was ich falsch gemacht habe?

    Danke und viele Grüße
    Toffel

    #2
    AW: Anlage Kind - Steuerberechnung nicht möglich

    Hallo,

    Was hat das mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
    Womit machst du die Erklärung. ElsterFormular oder im Online Portal?
    Bei ersteren musst du in Zeile 11 Angaben zum anderen Elternteil machen.
    Bitte auf das richtige Forum achten Das ist ein großes Durcheinander

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind - Steuerberechnung nicht möglich

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Was hat das mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
      Womit machst du die Erklärung. ElsterFormular oder im Online Portal?
      Bei ersteren musst du in Zeile 11 Angaben zum anderen Elternteil machen.
      Bitte auf das richtige Forum achten Das ist ein großes Durcheinander

      Gruß FIGUL
      Sorry, mir war nicht klar, dass man bereits Fachfrau sein muss, um hier Beiträge schreiben zu dürfen.
      Zeile 11 ist ebenso wie Zeile 12 (hatte ich ja erwähnt) ausgefüllt.
      Die Steuerklärung habe ich mit Elsterformular gemacht. Fehlen sonst noch Angaben?
      Mit freundlichen Grüßen
      Toffel

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind - Steuerberechnung nicht möglich

        Zitat von Toffel4711 Beitrag anzeigen
        Sorry, mir war nicht klar, dass man bereits Fachfrau sein muss, um hier Beiträge schreiben zu dürfen.
        Naja, man sollte sich zumindest ein bisschen mit Computerforen auskennen. Denn wenn man auf der Startseite des Forums ist (erreichbar links oben über den Button Forum) dann guckt man sich die ganzen Unterforen an und kann nie im Leben auf die Idee kommen, diese Frage unter diesem Thema stellen zu wollen. Sollte das wirklich so schwer fallen, dann kann man trotzdem ganz unbedarft fragen: warum postest Du unter elektronische Lohnsteuerbescheinigung? Erzähl mir bitte nicht dass Du das selber verstehen kannst

        Ich würd aber eher nochmal drauf kommen dass Du getrennte Veranlagung bzw. Einzelveranlagung beantragst. Du hast also ein Kreuz in Zeile 24 des Mantelbogens. Das heißt Du bist verheiratet und lebst nicht getrennt. Stimmt das so?

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind - Steuerberechnung nicht möglich

          Wenn Toffel4711 "alleinerziehend" angibt, dann wird sie wohl ja zumindest getrennt leben, selbst wenn sie noch verheiratet ist.

          Und was die Kritik wegen der Auswahl des falschen Unterforums angeht, habe ich inzwischen den Eindruck, dass viele neue Benutzer deshalb bei ElsterLohn landen, weil diese Unterforum nun mal ganz oben in der Übersicht steht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Kind - Steuerberechnung nicht möglich

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn Toffel4711 "alleinerziehend" angibt, dann wird sie wohl ja zumindest getrennt leben, selbst wenn sie noch verheiratet ist.
            Das stimmt! Also muss das Kreuz in Zeile 24 des Hauptvordrucks raus.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Kind - Steuerberechnung nicht möglich

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Das stimmt! Also muss das Kreuz in Zeile 24 des Hauptvordrucks raus.
              Hallo Elefant!
              Sorry, dass ich mich hier in das falsche Unterforum eingeschlichen habe, jetzt habe ich dann auch Eure Verwirrung verstanden. Kann ich den Thread umhängen?

              Und inhaltlich: Zeile 24 des Mantelbogens war in der Tat der Fehler, vielen vielen Dank!!!

              Kommentar

              Lädt...
              X