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Verheiratet mit Haus ist die gleiche Lohnsteuerbescheinigung wie bei nicht verheiratet. Die Ehe mit dem Haus wird in Deutschland leider nicht anerkannt
Verheiratet mit Haus ist die gleiche Lohnsteuerbescheinigung wie bei nicht verheiratet. Die Ehe mit dem Haus wird in Deutschland leider nicht anerkannt
Danke^^.. ja, ich weis... komisch geschrieben und nur auf die Schnelle.
Also ein Ehepaar, beide Lohn, keine Mieteinnahmen, 1 Kind noch im Haushalt ( in der Lehre). Genügt dies? Hm...
Ich würde vorschlagen einfach mal die anleitung zu lesen:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2013/Anltg_ESt_2013.pdf
oder einen Lohnsteuerhilfeverein / Steuerberater zur Rate zu ziehen.
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