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Kapitalertragssteuer

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    Kapitalertragssteuer

    Hallo, liebe Forumsteilnehmer, ich habe folgende Probleme!
    Meine Frau hat ein Aktiendepot bei der Bank A und ich eins bei der Bank B.
    Durch Aktienverkäufe hat der eine Ehepartner im vorigem Jahr (2013) einen beachtlichen Gewinn gemacht und der andere - auch im vorigem Jahr - einen noch erheblich größeren Verlust. Alle Aktien wurden nach 2009 gekauft.
    Wir geben (als Ehepaar) immer eine gemeinsame Steuererklärung ab. Wir haben es versäumt eine Verlustbescheinigung auszustellen. In den Steuerbescheinigung sind zwar die Gewinne, aber nicht die Verluste angegeben. In den Erträgnisaufstellungen ist allerdings sowohl der Gewinn bzw. der Verlust angegeben.
    Dazu habe ich einige Fragen.
    1. Werden denn die Verluste und Gewinne aus dem Jahr 2013 weiterhin wie bisher auch auf das Jahr 2014 übertragen, also in den sogenannten Töpfen gesammelt?

    2. Muss ich da ich da irgend etwas schon jetzt in der Steuererklärung für 2013 eintragen, sodass es dann 2014bei der Kapitalertragssteuer berücksichtigt werden kann?

    3. In diesem Jahr (2014) beabsichtige ich weitere Aktien, die zur Zeit beachtliche Gewinne aufweisen, zu verkaufen. Würden diese Gewinne dann noch zusätzlich bei der Berechnung der Kapitalertragssteuer2014 berücksichtigt werden?

    4. Für mich wäre es am vorteilhaftesten, wenn ich dieses Jahr noch soviel Aktien verkaufe, dass der Veräußerungsgewinn die angesammelten Verluste aus dem Vorjahr ausgleichen würde. Ist das so möglich, wie ich mir das vorstelle?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfen.
    Mit vielen Grüßen
    gruscho

    #2
    AW: Kapitalertragssteuer

    Hallo,

    Interessiert mich einfach mal.
    Gibt es da keine Hilfestellung von der Bank wie so ein Sachverhalt zu handeln ist? Warum machst du überhaupt so etwas, wenn du null Ahnung hast?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kapitalertragssteuer

      Mit ELSTER hat das wohl nichts zu tun.
      Mfg

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        #4
        AW: Kapitalertragssteuer

        Ab 2009 wird für jedes Depot ein Verrechnungstopf geführt, der jahresübergreifend fortgeführt wird. Gewinne werden gegen die aufgelaufenen Verluste gegengerechnet, was zum Fortfall von Kapitalertragssteuer und Soli führt. Alternativ kann man bei der Bank zum Jahresende eine Verlustbescheinigung anfordern, um die Verluste in der gemeinsamen Steuererklärung geltend machen zu können. Dadurch wird der Verrechnungstopf auf null gesetzt.

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          #5
          AW: Kapitalertragssteuer

          Und mit der Lohnsteuerbescheinigung hat das gar nichts zu tun. Falsches Unterforum ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kapitalertragssteuer

            Wenn versäumt wurde, eine Verlustbescheinigung zu beantragen, kann die Verrechnung nur innerhalb der betroffenen Bank erfolgen, d h. das FA darf nicht verrechnen.

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