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Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

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    Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

    Unsere Tochter hat mit Ihrem Freund 2 Kinder im Alter von 6 und 10 Jahren. Jetzt haben sie sich getrennt. Ihr Freund zahlt ihr monatlich einen Unterhalt.
    Was ist in beiden Einkommensteuererklärungen anzugeben?
    Für den zahlenden Partner
    - für jedes Kind die Anlage Kind, nur Seite 1 mit jeweils einem Kindergeldanspruch von 1104,-- €
    - Anlage Unterhalt mit Angabe der Zahlungen in 2013
    - Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 67 andere außergewöhnliche Belastungen mit Angabe der geleisteten Unterhaltszahlung

    Für den Zahlungsempfänger
    - für jedes Kind die Anlage Kind vollständig ausgefüllt mit ebenfalls einem jeweiligen Kindergeldanspruch von 1104,-- €

    Ist die erhaltene Unterhaltszahlung in Anlage N, Zeile 29 "Andere Lohn-/Geldersatzleistungen" anzugeben?

    #2
    AW: Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

    Hallo,

    Der Ex bezahlt Unterhalt für wen? Für die Kinderß

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

      Hallo,

      ja, die Unterhaltszahlungen sind für die Kinder. Unsere Tochter ist berufstätig und hat Einkünfte aus nichtselbständiger Beschäftigung.

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        #4
        AW: Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

        Hallo,

        da gibt es nichts zum Absetzen. Es ist beim Vater der Kinder durch die hälftigen Kinderfreibeträge und Kindergeld abgegolten. Genauso gibt es bei der Mutter der Kinder dazu keine Angaben.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

          Hallo FIGUL,

          mal wieder eine Regelung, die für unser nur noch von wenigen (wenn überhaupt) durchschauendes Steuerrecht als Beispiel genommen werden kann:
          Wenn ich es richtig verstanden habe, kann der Vater die Unterhaltszahlungen nicht als aussergewöhnliche Belastung absetzen und die Mutter braucht die vereinnahmten Unterhaltszahlungen nicht in der Steuererklärung angeben.
          Ist das so richtig verstanden?

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            #6
            AW: Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

            Soweit Kindesunterhalt ist das so. Und auch ganz einfach. Alle Kindesunterhaltszahlungen für Kinder unter 25 sind mit dem halben Kindergeld abgegolten. Ende und aus. Niemand kann was absetzen, niemand muss was versteuern.

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              #7
              AW: Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

              Danke Kloebi.
              Würde der Vater den Nachhilfeunterricht oder die Schulbetreuungskosten übernehmen, d.h. die auf ihn ausgestellten Rechnungen bezahlen, dann könnte er doch diese Kosten in der Anlage Kind, Seite 2 unter Schulgeld absetzen?
              Oder können diese Kosten nur von dem Elternteil geltend gemacht werden bei dem das Kind wohnt?

              Gruß

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                #8
                AW: Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

                Nachhilfekosten sind durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten, da weder KinderBETREUUNGSkosten noch SCHULgeld.

                Was verstehst Du KONKRET unter "Schulbetreuungskosten" ? Entweder ist es SchulGELD, also eine Zahlung an eine Privatschule, dass das Kind dort beschult wird, dann Schulgeld. Oder BETREUUNGSKOSTEN, dann Kinderbetreuungskosten. oder noch was anders, dann abgegolten. Schaue mal in die Eingabehilfe von Elsterformular oder dem Programm, mit dem Du überhaupt arbeitest.

                Und deine andere Frage beantworten Dir die Zeilen 62 und 63 bzw. 70 ff. der Anlage Kind.

                BTW: Mit Lohnsteuerbescheinigung hat das nicht die Bohne zu tun, also bitte im richtigen Unterforum posten !
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

                  Hallo Picard777,

                  mein Fehler was die Wahl des falschen Unterforums betrifft, sorry.
                  Als Verbesserungsvorschlag wäre es m.E. sinnvoll, dass vor der Themeneröffnung das Unterforum in einem Feld auszuwählen ist.
                  Dann könnte natürlich immer noch ein falsches Forum ausgewählt werden aber das sollte dann seltener passieren wie z.Zt.

                  Unter "Schulbetreuungskosten" verstehe ich die Betreuung, Aufsicht bei den Hausaufgaben in der Schule nach Beendigung des Unterrichts.
                  Diese Beaufsichtigung macht die Schule nicht kostenlos.
                  Diese Kosten sollten doch absetzbar sein für den, der sie trägt, egal ob Mutter oder Vater?
                  Und das sollte ebenso für Schulgeld gelten, das an private Schulen zu zahlen ist?
                  Sehe ich das so richtig?

                  Gruß

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                    #10
                    AW: Unterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft

                    Zitat von makogade Beitrag anzeigen
                    Als Verbesserungsvorschlag wäre es m.E. sinnvoll, dass vor der Themeneröffnung das Unterforum in einem Feld auszuwählen ist.
                    Wie in anderen Internet-Foren ist es hier halt so, dass das neue Thema dort erstellt wird wo man es anlegt.

                    Ich hab den Thread jetzt nochmal überflogen, hab aber auf die schnelle nicht rausfinden können welche Software Du verwendest. In ElsterFormular z. B. kannst Du in der Programmhilfe - unter Index - nach dem Stichwort Kinderbetreuungskosten suchen. Auch Kaufsoftware wird da normalerweise Hilfe bieten.

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