Hallo zusammen,
ich bin Student und sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und es ist gelinde gesagt "kompliziert"
Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem weiterhelfen!
Zunächst mal die Fakten:
-Ich bin über meine Mutter (Beamtin) Privatversichert, d.h. ich zahle selbst keine Krankenkassenbeiträge
-Mein Einkommen lag 2013 unter der Freigrenze für Studenten
-In der Jahreslohnsteuerbescheinigung meiner Arbeitsstelle ist in Zeile 28 (Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung (ggf.Mindestvorsorgepauschale)) ein Betrag von ca. 600 Euro aufgeführt.
Da ich ja über meine Mutter versichert bin und sie die Beitrage für mich mitbezahlt, verstehe ich die Beiträge aus Zeile 28 nicht.
Der Beitragssatz meiner Mutter hat sich trotz meiner Beitragszahlung nicht verändert. Zahlen wir hier doppelt?
Auf Nachfrage bei meinem Arbeitgeber hab ich nur diesen, für mich unverständlichen Text bekommen:
"Zeile 28 in der Lohnsteuerbescheinigung ist ein pauschaler Betrag, der dem Arbeitnehmer als Mindestvorsorge zugebilligt wird. Er ist insofern kein Abgabeposten sondern dient dem Arbeitnehmer als quasi Freibetrag der für die Krankenversicherung beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird."
Was soll mir das sagen? Wer hat denn nun diese 600 €? Und worauf ich natürlich eigentlich hinauswill: Bekomme ich den Betrag aus Zeile 28 irgendwie erstattet?
Als Student wären diese 600 € ein ganz schöner Betrag.
Ich entschuldige mich schon mal für mein geballtes Halbwissen und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
solidus
ich bin Student und sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und es ist gelinde gesagt "kompliziert"
Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem weiterhelfen!
Zunächst mal die Fakten:
-Ich bin über meine Mutter (Beamtin) Privatversichert, d.h. ich zahle selbst keine Krankenkassenbeiträge
-Mein Einkommen lag 2013 unter der Freigrenze für Studenten
-In der Jahreslohnsteuerbescheinigung meiner Arbeitsstelle ist in Zeile 28 (Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung (ggf.Mindestvorsorgepauschale)) ein Betrag von ca. 600 Euro aufgeführt.
Da ich ja über meine Mutter versichert bin und sie die Beitrage für mich mitbezahlt, verstehe ich die Beiträge aus Zeile 28 nicht.
Der Beitragssatz meiner Mutter hat sich trotz meiner Beitragszahlung nicht verändert. Zahlen wir hier doppelt?
Auf Nachfrage bei meinem Arbeitgeber hab ich nur diesen, für mich unverständlichen Text bekommen:
"Zeile 28 in der Lohnsteuerbescheinigung ist ein pauschaler Betrag, der dem Arbeitnehmer als Mindestvorsorge zugebilligt wird. Er ist insofern kein Abgabeposten sondern dient dem Arbeitnehmer als quasi Freibetrag der für die Krankenversicherung beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird."
Was soll mir das sagen? Wer hat denn nun diese 600 €? Und worauf ich natürlich eigentlich hinauswill: Bekomme ich den Betrag aus Zeile 28 irgendwie erstattet?
Als Student wären diese 600 € ein ganz schöner Betrag.
Ich entschuldige mich schon mal für mein geballtes Halbwissen und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
solidus
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