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Korrigierte Lohnsteuerbescheinigung & Erhaltene "Vorausza*hlung auf Bezüge"

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    Korrigierte Lohnsteuerbescheinigung & Erhaltene "Vorausza*hlung auf Bezüge"

    Liebe Forum-Mitglieder,

    ich muss meine erste Steuererklärung machen und bei mir ist 2013 direkt etwas seitens des Finanzamtes oder Arbeitgebers schief gelaufen. Und nun frage ich mich, wie ich das im Elster-Formular deutlich mache.

    Zum Fall: Seit Ende 2013 habe ich einen Job an der Uni (erst Okt./Nov. als wiss. Hilfskraft, dann im Dezember als Mitarbeiter) und wurde in allen drei Monaten - fälschlicherweise - in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft.
    Das habe ich bereits dem Finanzamt gemeldet und mir wurde im Januar auch direkt ein runder Betrag (250€) vorab zurückerstattet, auf meinem Kontoauszug erscheint das als "Vorausza*hlung auf Bezuege".

    Für Oktober/November muss ich ja, wie mir Elster nahelegt, eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung mit lauter "Nullangaben" und "Steuerklasse 1" eingeben.*

    Für den Dezember wurde mir jedoch eine offenbar korrigierte Lohnsteuerbescheinigung zugesendet. D. h. ich habe nun für Dezember zwei Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen, eine mit der falschen Lohnsteuerklasse, eine mit der richtigen (auf denen sich jedoch merkwürdigerweise der Bruttolohn unterscheidet).
    Sollte ich einfach beide Dezember-Lohnsteuerbescheinigungen im Elster-Formular eintragen - und das wars?

    Und wird automatisch erkannt, dass ich schon 250€ zurückerstattet bekommen habe?

    LG und Danke für Eure Hinweise
    Alex

    ______
    *hier gilt, wenn ich das richtig sehe, ja der Hinweis:
    "Haben Sie nur Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, die mit der Steuerklasse 6 versehen sind, füllen Sie bitte neben diesen eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung (bei Einzelveranlagung mit der Steuerklasse 1; bei Ehegatten / Lebenspartner mit der Steuerklasse 4) aus und tragen dort folgende Werte ein ..."

    #2
    AW: Korrigierte Lohnsteuerbescheinigung & Erhaltene "Vorausza*hlung auf Bezüge"

    Sollte ich einfach beide Dezember-Lohnsteuerbescheinigungen im Elster-Formular eintragen - und das wars?
    Wenn du schon eine korrigierte Fassung mit der richtigen Steuerklasse hast, dann nimm die korrigierte Fassung, sonst verdoppelst du dein Dezembergehalt (in etwa).

    Für Oktober/November muss ich ja, wie mir Elster nahelegt, eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung mit lauter "Nullangaben" und "Steuerklasse 1" eingeben.*?
    NEIN! Der Hinweis gilt nur, wenn nur Bescheinigungen für Steuerklasse 6 vorliegen, du hast aber für Dezember eine Bescheinigung mit einer anderen und auch richtigen Steuerklasse.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Korrigierte Lohnsteuerbescheinigung & Erhaltene "Vorausza*hlung auf Bezüge"

      Vielen Dank für die schnelle Antwort, Charlie!

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