Liebe Forum-Mitglieder,
ich muss meine erste Steuererklärung machen und bei mir ist 2013 direkt etwas seitens des Finanzamtes oder Arbeitgebers schief gelaufen. Und nun frage ich mich, wie ich das im Elster-Formular deutlich mache.
Zum Fall: Seit Ende 2013 habe ich einen Job an der Uni (erst Okt./Nov. als wiss. Hilfskraft, dann im Dezember als Mitarbeiter) und wurde in allen drei Monaten - fälschlicherweise - in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft.
Das habe ich bereits dem Finanzamt gemeldet und mir wurde im Januar auch direkt ein runder Betrag (250€) vorab zurückerstattet, auf meinem Kontoauszug erscheint das als "Vorausza*hlung auf Bezuege".
Für Oktober/November muss ich ja, wie mir Elster nahelegt, eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung mit lauter "Nullangaben" und "Steuerklasse 1" eingeben.*
Für den Dezember wurde mir jedoch eine offenbar korrigierte Lohnsteuerbescheinigung zugesendet. D. h. ich habe nun für Dezember zwei Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen, eine mit der falschen Lohnsteuerklasse, eine mit der richtigen (auf denen sich jedoch merkwürdigerweise der Bruttolohn unterscheidet).
Sollte ich einfach beide Dezember-Lohnsteuerbescheinigungen im Elster-Formular eintragen - und das wars?
Und wird automatisch erkannt, dass ich schon 250€ zurückerstattet bekommen habe?
LG und Danke für Eure Hinweise
Alex
______
*hier gilt, wenn ich das richtig sehe, ja der Hinweis:
"Haben Sie nur Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, die mit der Steuerklasse 6 versehen sind, füllen Sie bitte neben diesen eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung (bei Einzelveranlagung mit der Steuerklasse 1; bei Ehegatten / Lebenspartner mit der Steuerklasse 4) aus und tragen dort folgende Werte ein ..."
ich muss meine erste Steuererklärung machen und bei mir ist 2013 direkt etwas seitens des Finanzamtes oder Arbeitgebers schief gelaufen. Und nun frage ich mich, wie ich das im Elster-Formular deutlich mache.
Zum Fall: Seit Ende 2013 habe ich einen Job an der Uni (erst Okt./Nov. als wiss. Hilfskraft, dann im Dezember als Mitarbeiter) und wurde in allen drei Monaten - fälschlicherweise - in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft.
Das habe ich bereits dem Finanzamt gemeldet und mir wurde im Januar auch direkt ein runder Betrag (250€) vorab zurückerstattet, auf meinem Kontoauszug erscheint das als "Vorausza*hlung auf Bezuege".
Für Oktober/November muss ich ja, wie mir Elster nahelegt, eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung mit lauter "Nullangaben" und "Steuerklasse 1" eingeben.*
Für den Dezember wurde mir jedoch eine offenbar korrigierte Lohnsteuerbescheinigung zugesendet. D. h. ich habe nun für Dezember zwei Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen, eine mit der falschen Lohnsteuerklasse, eine mit der richtigen (auf denen sich jedoch merkwürdigerweise der Bruttolohn unterscheidet).
Sollte ich einfach beide Dezember-Lohnsteuerbescheinigungen im Elster-Formular eintragen - und das wars?
Und wird automatisch erkannt, dass ich schon 250€ zurückerstattet bekommen habe?
LG und Danke für Eure Hinweise
Alex
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*hier gilt, wenn ich das richtig sehe, ja der Hinweis:
"Haben Sie nur Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, die mit der Steuerklasse 6 versehen sind, füllen Sie bitte neben diesen eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung (bei Einzelveranlagung mit der Steuerklasse 1; bei Ehegatten / Lebenspartner mit der Steuerklasse 4) aus und tragen dort folgende Werte ein ..."
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