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Muss mein Gehalt noch eingetragen werden?

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    Muss mein Gehalt noch eingetragen werden?

    Muss ich mein Gehalt in dem Formular noch irgendwo eintragen oder wird das automatisch übernommen.
    Soweit ich was ist das doch irgendwo vorausgefüllt oder?

    Hab mal auf Steuerberechung geklickt und da kam dann

    "Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen
    Arbeitslohn."

    Viele Grüße

    #2
    AW: Muss mein Gehalt noch eingetragen werden?

    Als AG musst Du Dein Gehalt natürlich in die Lohnsteuerbescheinigung eintragen!
    Oder bist Du gar im falschen Unterforum?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Muss mein Gehalt noch eingetragen werden?

      Unabhängig vom falschen Unterforum, sind vor Nutzung des Belegabrufs einige Prozeduren zu erledigen:

      Berechtigung für den Abruf der eigenen Belege

      Der Abruf der eigenen Belege muss bei der Steuerverwaltung beantragt werden. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der steuerlichen Identifikationsnummer. Diese finden Sie oben links auf der ersten Seite Ihres Einkommensteuerbescheids. Alternativ können Sie die Identifikationsnummer unter www.identifikationsmerkmal.de anfordern.

      Nach erfolgreicher Registrierung können Sie im Menü "Belegabruf" die Berechtigung für den Abruf eigener Belege beantragen. Geben Sie hier Ihre steuerliche Identifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum an und versenden Sie die Daten mit Ihrem Zertifikat, Sicherheitsstick oder Signaturkarte mit der Identifikationsnummer-Registrierung. Der Antrag wird seitens der Steuerverwaltung automatisch genehmigt. Damit sind Sie für den Belegabruf angemeldet.

      Verwenden Sie ein Software-Zertifikat (ELSTER-Basis), erhalten Sie daraufhin per Post einen Abrufcode, der als zusätzliches Sicherheitsmerkmal dem Schutz Ihrer Daten dient. Diesen Code benötigen Sie zum Abruf Ihrer Belege und um Berechtigungen für den Abruf von Belegen anderer Personen zu beantragen. Halten Sie den Abrufcode geheim!!

      Über das Menü "Belegabruf/ Berechtigung für den Abruf eigener Belege" können Sie sich auch anzeigen lassen, ob Sie bereits für den Abruf eigener Belege berechtigt sind oder ob Sie anderen, zum Beispiel Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder einem Verwandten, die Berechtigung erteilt haben, Ihre Belege abzurufen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Muss mein Gehalt noch eingetragen werden?

        Du musst schon genauer schildern, was genau du wo mit welchem Programm machen willst.

        Nach ElsterLohn sieht mir das aber nicht aus! Ich vermute auch, dass du dich im falschen Unterforum verirrt hast.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Muss mein Gehalt noch eingetragen werden?

          "Der Abruf der eigenen Belege muss bei der Steuerverwaltung beantragt werden."
          Das wuste ich nicht, kann wunder das es nicht mit drin ist. Dann muss ich das halt so machen.

          Was meine Frage war unter:

          Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Angaben zum Arbeitslohn
          Muss ich da jeden Monat aufzählen, was sinvoller wäre, da ich verschiedenes Gehalt hatte.
          Da dort kein Eintragsfeld für Monat oder so ist, aber es so aussieht als ob man da mehrere Eintragen kann.
          Aber vielleicht muss ich das alles einfach zusammenrechnen, nehm ich mal an.

          Im Januar war ich Arbeitslos und hatten ALG II bekommen, muss das irgendwo rein?

          Zu der Frage mit dem falschen Unterforum, ich glaub ich bin richtig. Geht ja um die Einkommensteuererklärung.

          Sorry mach das zum ersten mal

          Aber vielen Dank für eure Zeit :-)

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            #6
            AW: Muss mein Gehalt noch eingetragen werden?

            Zu der Frage mit dem falschen Unterforum, ich glaub ich bin richtig. Geht ja um die Einkommensteuererklärung.

            Eben falsch:
            Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
            Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

            Steht da was von Einkommensteuer?
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Muss mein Gehalt noch eingetragen werden?

              Nachdem uns durch die Wahl des Unterforums auch vorenthalten wurde welche Software denn verwendet wird, verweise ich einfach mal auf die Eingabehilfe von ElsterFormular. Dort heißt es:

              Was Sie in die einzelnen Felder eintragen müssen, entnehmen Sie bitte Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

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