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Zurück gezahltes Arbeitslosengeld

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    Zurück gezahltes Arbeitslosengeld

    Hallo,

    kann mir jemand sagen wo man zuviel gezahltes Arbeitslosengeld das man zurück zahlen musste in der Elektronischen Steuererklärung eintragen muss?


    Im Voraus schon mal vielen Dank.

    Gruß Boris.

    #2
    AW: Zurück gezahltes Arbeitslosengeld

    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, in dessen Unterforum Du Dich befindest, NIRGENDS !!!

    Falls Du zufällig die Einkommensteuererklärung meinen solltest, ein Hinweis: Dort, wo man das gezahlte ALG eintragen müsste, allerdings mit minus davor. Ich hoffe, dass das Programm es schluckt, rechtlich richtig wäre es aber.

    Falls Dir das nicht weiterhilft, dann bitte im RICHTIGEN Unterforum die Frage neu stellen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Zurück gezahltes Arbeitslosengeld

      Eigentlich sollten in der Jahresbescheinigung der BfA im gleichen Jahr zurückbezahlte Beträge bereits berücksichtigt sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Zurück gezahltes Arbeitslosengeld

        Danke für die Hilfe,


        ich habe dann mal als minus Zahl in Zeile 29 geschrieben,


        Ich hoffe das wird so erkannt.


        Gruß Boris.

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