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Vereinfacht gesagt, wenn ein Zusammenhang mit einer bezahlten Tätigkeit besteht, können es Werbungskosten sein. Sie müssten diesen Zusammenhang halt erklären.
und schreiben vielleicht gleich dazu, dass keine Erstattung von Arbeitgeber oder Arbeitsagentur erfolgte. Die private Mitveranlassung darf halt nur von völlig untergeordneter Bedeutung sein.
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