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Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

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    Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

    Liebe Leserinnen und Leser,

    ich sollte eine Steuererklärung für das 2013 machen. Nun habe ich Elsterformular downloadet und weiß nicht mehr weiter. Steht Privatperson und weitere Steuererklärungsmodule mittels Instalationsverwaltung herunterladen.

    Ich bin Österreicherin und habe ein Jahr lang in Deutschland gearbeitet. Ich hatte meinen ersten Wohnsitz in Österreich und Nebenwohnsitz in Deutschland (Bayern). Leider weiß ich nicht wie die Steuererklärung in Deutschland geht.

    Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

    Ich bedanke mich jetzt schon im Voraus.

    LG

    Hannah03

    #2
    AW: Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

    Die erste Frage ist erstmal, ob eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht bestand.
    Je nachdem gibt es nämlich unterschiedliche Formulare,
    Mfg

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      #3
      AW: Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Die erste Frage ist erstmal, ob eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht bestand.
      Je nachdem gibt es nämlich unterschiedliche Formulare,
      Lieber Elster-Tester,

      bitte erkläre mir was eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht heißen soll. Ich hatte einen befristeten Vertrag (1 Jahr) meinst Du das?

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        #4
        AW: Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

        § 1 Einkommensteuergesetz:

        (1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden oder dieser der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien dient.
        (2) Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die
        1.
        im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
        2.
        zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,
        sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. Dies gilt nur für natürliche Personen, die in dem Staat, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, lediglich in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen werden.
        (3) Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen; dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist. Inländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen, gelten hierbei als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegend. Unberücksichtigt bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte nach Satz 2 nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte, die im Ausland nicht besteuert werden, soweit vergleichbare Einkünfte im Inland steuerfrei sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird. Der Steuerabzug nach § 50a ist ungeachtet der Sätze 1 bis 4 vorzunehmen.
        (4) Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.

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          #5
          AW: Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

          Und was bin ich denn, wenn ich meinen Wohnsitz in DE angemeldet habe und die Steuern in DE bezahlt habe? Die Entfernung von meinem Arbeitsplatz zu meinem Hauptwohnsitz in Österreich war 272 km. Laut Lohnabrechnung wurde die Steuer in DE bezahlt. Nach Doppelbesteurngsabkommen hatte DE das Besteurungsrecht. Ich war kein Grenzgänger und übernachtete bei meinem Arbeitsplatz (5 Tage bzw. 7 Tage dort)

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            #6
            AW: Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

            Wo Du gemeldet bist ist vollkommen unerheblich!

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              #7
              AW: Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Wo Du gemeldet bist ist vollkommen unerheblich!
              Danke für die Antwort, leider weiß ich immer noch nicht ob ich unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht machen muss und was ich bei Elsterformular wählen muss.

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                #8
                AW: Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

                Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig

                Als Mensch bist du eine natürliche Person, die auch einen Wohnsitz im Inland (Deutschland) hatte, also bist du für diesen Zeitraum unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Auch Bayern gehört rechtlich zu Deutschland, auch wenn wir hier das z. T. anders sehen
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Elsterformular downloadet aber weiß nicht was ich wählen muss

                  Lieber Charlie24,

                  vielen Dank für Deine Hilfe. Es hat mir sehr geholfen. Dankeschön.

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