AW: Abschreibung eines Computers / Umsatzsteuer-Voranmeldung
Danke allen für die Antwort.
Ich bin Freiberufler. Sorry, ich habe meine Frage auf den falschen Foren gepostet.
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Abschreibung eines Computers / Umsatzsteuer-Voranmeldung
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AW: Abschreibung eines Computers / Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo sandalwood,
zusätzlich zum Hinweis von Beamtenschweiß wegen dem Vorsteuerabzug käme noch der Punkt im Ausland erworben.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können nur inländische Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Tschüß
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AW: Abschreibung eines Computers / Umsatzsteuer-Voranmeldung
1) Falsches Unterforum
2) was bitte schön möchtest du mit der Abschreibung deines PCs in der Umsatzsteuervoranmeldung? In die USTVA kommen nur deine Umsätze des jeweiligen Zeitraumes und die in diesem Zeitraum angefallenen Vorsteuern. Abschreibung (AfA) ist nicht mit Vorsteuer belastet. Die ist nämlich bereits bei Erwerb des PCs in 2013 angefallen und war wegen der Kleinunternehmerschaft zu diesem Zeitpunkt nicht abzugsfähig.Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 30.05.2014, 09:22.
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AW: Abschreibung eines Computers / Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo,
was hat die Abschreibung und die Umsatzsteuervoranmeldung mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eines Arbeitgebers zu tun.
Ich würde mich sehr freuen, wenn das blinde Posten, ohne vorher die Inhaltsangabe der einzelnen Foren zu lesen, ENDLICH unterbleiben würde.
Gruß FIGUL
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Abschreibung eines Computers / Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo,
ich bin ab dieses Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Für das Jahr 2013 habe ich bereits Einkommensteuererklärung und
Einnahme-Überschuss-Rechnung fertig gestellt.
(Im Jahr 2013 war ich noch Kleinunternehmer.)
Im November 2013 habe ich einen Computer im Ausland erworben,
da der Mac dort günstiger als in Deutschland ist. Diesen möchte ich jedenfalls
als Abschreibung steuerlich geltend machen.
Bei der Einkommensteuererklärung des Jahres 2013 habe ich eine Tabelle des
Abschreibungsverzeichnisses beigefügt.
Frage 1:
Wenn ich richtig verstanden habe, ist die Nutzungsdauer eines Computers drei Jahre.
z.B.
2000 Euro / 36 Monate (3 Jahre) x 2 Monat (Nov. und Dez. 2013) = 111,11 Euro
111,11 Euro ist der Betrag, den man für das Jahr 2013 als Abschreibung steuerlich
geltend machen kann; Ist das richtig?
Frage 2
Aus einigen Gründen bin ich erst jetzt in der Lage, die Umsatzsteuer-Voranmeldung
für das 1. Quartal zu machen.
Muss man die Abschreibung des Jahr 2013 schon bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung mitteilen?
Oder erst bei der nächsten Einkommensteuererklärung im Mai 2015?
Ich würde mich über jede Antwort freuen.
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