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Fahrtkosten: wo und wie steuerpflichtige Erstattung eintragen

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    Fahrtkosten: wo und wie steuerpflichtige Erstattung eintragen

    Bei den Werbungskosten werden ja die Fahrten zur Arbeit angegeben, mit Kilometerleistung, gefahren Tagen etc. Weiterhin gibt es ein Feld, in dem ggf. geleistete steuerfreie Erstattungen einzutragen sind. Wo aber muss man einen steuerpflichtigen Beitrag des Arbeitgebers zu den Fahrtkosten eintragen? Ich finde nichts, auch nicht in der Hilfe.
    Danke für einen Tipp.

    #2
    AW: Fahrtkosten: wo und wie steuerpflichtige Erstattung eintragen

    Das wäre meiner Meinung nach in Zeile 3 anzugeben. Dort heißt es bei ElsterFormular in der Eingabehilfe:

    Unter Nummer 3 der Bescheinigung ist der Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns - einschließlich des Werts der Sachbezüge - zu bescheinigen
    Die Werbungskosten selbst gibst Du als Arbeitgeber nicht mit an.

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      #3
      AW: Fahrtkosten: wo und wie steuerpflichtige Erstattung eintragen

      Ja, da steht der Betrag des Arbeitgebers mit drin. Muss ich als Arbeitnehmer diesen Betrag noch irgendwo aufführen?

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        #4
        AW: Fahrtkosten: wo und wie steuerpflichtige Erstattung eintragen

        Wenn Du Arbeitnehmer bist dann bist Du hier im falschen Unterforum:

        Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
        Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

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          #5
          AW: Fahrtkosten: wo und wie steuerpflichtige Erstattung eintragen

          Ah, danke, sorry das hatte ich übersehen.

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