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Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

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    Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

    Hallo und guten Tag
    meine Frau hat von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung 2014 erhalten.
    Darin ist ein Bruttoarbeitslohn :0,00€ und keine eTIN angegeben.Frage :muß ich trotzdem eine Anlage N ausfüllen ?

    Mfg. Scorpi

    #2
    AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

    übt sie einen Minijob aus?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

      nein Sie bekommt ab 1.5.2014 Altersrente u.Betriebsrente

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

        Ich denke bei einer Lohnbescheinigung über NULL € wird es dir das Finanzamt nicht krumm nehmen wenn du auf die Anlage N verzichtest.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

          Zitat von scorpi Beitrag anzeigen
          nein Sie bekommt ab 1.5.2014 Altersrente u.Betriebsrente
          Die Betriebsrente muss natürlich wie die Altersrente in der Steuererklärung angegeben werden.

          Ob die Betriebsrente in die Anlage N oder R muss, kommt darauf an...
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

            Hallo Elster-Tester

            danke für die antwort,
            wie kann ich denn erkennen in welche Anlage (N oder R )die Betriebsrente eingetragen werden muß

            Gruß Scorpi
            Zuletzt geändert von scorpi; 16.01.2015, 20:14.

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              #7
              AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

              Guten Abend,
              normalerweise gibt es eine Bescheinigung zB VBL................
              Wer zahlt denn diese "Betriebsrente"? Wenn der ehemalige Arbeitgeber, dann gehört diese auch in die Lohnsteuerbescheinigung
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                #8
                AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

                Hallo Kontierung
                danke für die Antwort,die jetzt monatlich gezahlte Betriebsrente wurde vom früheren Arbeitgeber jährlich in eine Lebensversicherung eingezahlt,vor 2004.Ist die Betriebsrente jetzt nicht steuerfrei ?

                Gruß Scorpi

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                  #9
                  AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

                  @scorpi

                  eine in der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber aufgeführte Betriebsrente wird in Anlage N eingetragen.

                  Eine Betriebsrente ist nicht steuerfrei.

                  Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen werden in Anlage R eingetragen.

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                    #10
                    AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

                    Mal ganz hintenherum ausgedrückt: Wenn Dein Arbeitgeber Dir einen Ausdruck einer lohnsteuerbescheinigung in die Hand drückt, dann Anlage N. Wenn dir Jemand eine Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG rüberwachsen lässt, dann Anlage R Seite 2. Wo genau dann die Eintragungen zu erfolgen haben, steht da drauf.

                    Wenn Du gar nichts bekommst, dann musst Du mal nachhaken, dass einer von den zwei Dingern herübergesegelt kommt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

                      Wenn die Rentenleistungen aus der Lebensversicherung steuerfrei sind, was ja früher wohl mal so war, bekommt man wahrscheinlich vom Versicherer keine Leistungsbescheinigung und muss meines Erachtens auch nicht nachhaken.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn die Rentenleistungen aus der Lebensversicherung steuerfrei sind, was ja früher wohl mal so war, bekommt man wahrscheinlich vom Versicherer keine Leistungsbescheinigung und muss meines Erachtens auch nicht nachhaken.

                        Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre...
                        Der Fragesteller weiß offensichtlich nicht, ob es nun steuerfrei ist oder zumindest teilweise steuerpflichtig.
                        Da wird ihm dann wohl nichts anderes übrigbleiben und direkt bei der auszahlenden Stelle nachzufragen.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

                          Kann mir jemand mitteiln, wann in Elster die Lohnsteuerbescheinigung 2014 hinterlegt ist??
                          Es nervt, da Leute die Geld bekommen auf die lange Bank geschoben werden...

                          Die ESt in Elster-Software

                          Sry bin neu hier...Ok..
                          das nächste Mal mach ich n neuen Beitrag auf..
                          Zuletzt geändert von juergenfbe; 31.01.2015, 22:49.

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                            #14
                            AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

                            Zitat von juergenfbe Beitrag anzeigen
                            Kann mir jemand mitteiln, wann in Elster die Lohnsteuerbescheinigung 2014 hinterlegt ist??
                            Es nervt, da Leute die Geld bekommen auf die lange Bank geschoben werden...
                            Von was redest du ???
                            ElsterFormular oder ElsterOnline-Portal?

                            Bist du Arbeitnehmer und meinst du Einkommensteuererklärung oder bist du ein Arbeitgeber und musst FÜR deinen Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen?

                            Und warum kannst du für deine Frage nicht selbst ein neues Thema eröffnen?
                            Deine Frage hat mit dem Ursprungsbeitrag nichts zu tun !?
                            Mfg

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                              #15
                              AW: Frage zur Lohnsteuerbescheinigung 2014

                              Die Lohnsteuerbescheinigungen 2014 und 2015 können erstellt und übermittelt werden.

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