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Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

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    Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

    Hallo!

    Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist in dem Feld (Raum für weitere Angaben) folgender Eintrag:

    Stfr.Fahrtkosten Ausw. 190,80 €.

    Auf der LSt.-Bescheinigung ist in den nummerierten Feldern kein entspr. Eintrag, z.B. (Feld 17: Steuerfreie AG-Leistungen für Fahrten zw. Wohnung und Tätigkeitsstelle) ist gleich = 0.


    Muss ich diesen Betrag irgendwo eintragen, oder ist das nur nachrichtlich?



    Außerdem ist auf der LSt.-Bescheinigung eine eTIN vergeben, von der das Programm sagt, dass diese falsch ist.

    Bin für Antworten dankbar!

    Grüße
    Theo

    #2
    AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

    Ich würde mich mit beiden Fragen an die Lohnbuchhaltung wenden, wobei man die eTIN in den meisten Steuerprogrammen inzwischen auch weglassen kann, nachdem i. d. R. mit der persönlichen ID (11-stelliger Zahlencode) übermittelt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

      Theo Ossi ist wohl selbst ein Lohnbuchhalter.
      Unterforum Lohnsteuerbescheinigung.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Theo Ossi ist wohl selbst ein Lohnbuchhalter.
        Unterforum Lohnsteuerbescheinigung.
        Wie kommst du darauf?

        Ich bin dabei, für eine Bekannte die Steuererklärung zu machen.

        Nein, ich arbeite nicht in der Lohnbuchhaltung und bin kein Lohnbuchhalter. Mit Steuern habe ich beruflich nichts zu tun. Sonst würde ich wohl auch nicht diese Fragen posten, sondern beantworten!

        Grüße
        Theo

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          #5
          AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

          ach, auch noch unerlaubte Hilfeleistung....................
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

            Er meinte sicher eine bekannte Verwandte im Sinne von § 15 AO

            Mal ernsthaft:
            Um überhaupt jemand steuerlich helfen zu können, muss man schon ziemlich viel wissen.

            Das rein mechanische Ausfüllen einer Steuererklärung am PC ist wahrscheinlich noch keine unerlaubte Hilfeleistung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

              Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
              ach, auch noch unerlaubte Hilfeleistung....................
              Seit wann ist es verboten, Freunden unentgeltlich(!) bei der Steuererklärung zu helfen?

              Habt ihr sonst kein Leben, außer am Sonntag in einen Steuerforum herumzutrollen?

              Trotzdem schöne Grüße
              Theo

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                #8
                AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

                Hallo,

                für Arroganz von deiner Seite ist wirklich kein Grund vorhanden.
                Du schaffst es nicht einmal das passende Unterforum auszuwählen.
                Dein ausgewähltes Forum betrifft nämlich AG (steht in der Erläutrung), deshalb auch die gerechtfertigte Vermutung du seist AG oder eben Lohnbuchhalter.
                Also erst lesen dann mosern

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  für Arroganz von deiner Seite ist wirklich kein Grund vorhanden.
                  Du schaffst es nicht einmal das passende Unterforum auszuwählen.
                  Dein ausgewähltes Forum betrifft nämlich AG (steht in der Erläutrung), deshalb auch die gerechtfertigte Vermutung du seist AG oder eben Lohnbuchhalter.
                  Also erst lesen dann mosern

                  Gruß FIGUL
                  Prima, hätte ja gleich der erste sagen können. Schliesslich bin ich neu hier!

                  Gruß
                  Theo

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                    #10
                    AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

                    Prima, hätte ja gleich der erste sagen können
                    Und was soll das bringen? Hilft dir ja auch nicht weiter
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

                      Zitat von Theo Ossi Beitrag anzeigen
                      Seit wann ist es verboten, Freunden unentgeltlich(!) bei der Steuererklärung zu helfen?

                      Habt ihr sonst kein Leben, außer am Sonntag in einen Steuerforum herumzutrollen?

                      Trotzdem schöne Grüße
                      Theo
                      Guten Tag Theo,

                      Ihre Frage:
                      Seit wann ist es verboten, Freunden unentgeltlich(!) bei der Steuererklärung zu helfen?

                      Antwort, bitte Link anklicken und Info lesen:

                      http://www.steuern.sachsen.de/2421.html

                      mit freundlichen Grüßen
                      Jambo

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                        #12
                        AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

                        Zitat von Theo Ossi Beitrag anzeigen
                        Prima, hätte ja gleich der erste sagen können. Schliesslich bin ich neu hier!

                        Gruß
                        Theo
                        Siehe Beitrag Nr. 3!
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Str. Fahrtkosten Ausw. und eTIN

                          Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
                          Guten Tag Theo,

                          Ihre Frage:
                          Seit wann ist es verboten, Freunden unentgeltlich(!) bei der Steuererklärung zu helfen?

                          Antwort, bitte Link anklicken und Info lesen:

                          http://www.steuern.sachsen.de/2421.html

                          mit freundlichen Grüßen
                          Jambo
                          Danke für den Link!

                          Grüße
                          Theo

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