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Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 und 2014

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    Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 und 2014

    Leider ist mein Thread schon geschlossen - bitte zusammenfügen, falls möglich, gemeint ist der Thread: Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 u. 2014 - erstellt auch von mir =)

    https://www.elster.de/anwenderforum/...ng-2013-u-2014

    In dem oben genannten Thread habe ich mein Problem vor ca. einem Monat beschrieben. Nun habe ich immer mal wieder reingesehen und bis heute erhalte ich sowohl für 2013, als auch für 2014 nur Stammdaten und Religionszugehörigkeit.
    Also ich denke es liegt nicht daran, dass die Computer da solange dauern um es "bereitzustellen" (1 Monat).

    Hatte jemand das auch schonmal?

    An wen muss ich mich den jetzt wenden?

    Beim Belegabruf steht folgende Info:
    Bei einigen Belegarten ist darüber hinaus Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung bei Ihrem Anbieter erforderlich (zum Beispiel bei Beitragsdaten zu einer Riester-Rente). Für den Inhalt ist je nach Beleg zum Beispiel der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder das Versicherungsunternehmen verantwortlich.

    Muss ich da jetzt meinen Arbeitgeber und die Rentenversicherung erst anschreiben und Fragen ob ich meine Daten bitte abrufen darf?

    Bin verwirrt. Dachte das ganze wird so einfacher xD.

    LG allex87
    Zuletzt geändert von allex87; 09.03.2015, 21:01.

    #2
    AW: Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 und 2014

    Wenn dir der Ausdruck der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung für die beiden Jahre bereits vorliegt, dann müssten die Belege eigentlich auch abrufbar sein, es sei denn, dein Arbeitgeber kennt deine Identifikationsnummer nicht.

    Temin für 2014 war Ende Februar 2015.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 und 2014

      Hallo Charlie24,
      Danke für deine Antwort. Also einen Ausdruck habe ich nicht bekommen, dieses Jahr nicht und letztes auch nicht (Aussage letztes Jahr: "gibt es ja jetzt online") - also die "normalen Gehaltsabrechnungen" schon, aber sonst hatte ich mit der Januarabrechnung immer nochmal eine Zusammenfassung bekommen, bei der hab ich einfach alle übertragen in die Steuererklärung - diese Zusammenfassung gabs 2013 und 2014 für mich nicht mehr. Dann werd ich wohl bei meinem Arbeitgeber einfach mal nachfragen ob das denn schon alles übertragen wurde.

      Die Identifikationsnummer steht doch auf der Lohnsteuerkarte (so heißt das Ding doch, welches man seinem Arbeitgeber geben musste am Anfang der Tätigkeit?), oder? Dann sollte mein Arbeitgeber diese eigentlich haben^^

      LG

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        #4
        AW: Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 und 2014

        Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch darauf, den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von seinem Arbeitgeber zu bekommen.

        Kein AN muss den Belegabruf nutzen, um an diese Daten zu kommen. Soweit sind wir noch nicht.

        Das mit der ID auf der Lohnsteuerkarte weiß ich nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 und 2014

          ja, auf der 2010-er war die ID drauf
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 und 2014

            ja, auf der 2010-er war die ID drauf
            War das nicht ohnehin das letzte Jahr, für das die Gemeinden eine Lohnsteuerkarte ausgestellt haben? So genau weiß ich das jetzt nicht mehr.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 und 2014

              Die Antwort hat dir Charlie doch schon gegeben. Dein Arbeitgeber muss dir die Lohnsteuerbescheinigung aushändigen.
              Mfg

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                #8
                AW: Belegabruf Lohnsteuerbescheinigung 2013 und 2014

                Hallo allex87,

                und wenn du uns noch verrätst mit welchem Programm du arbeitest kann man deinen Beitrag dem korrekten Unterforum zuordnen -> denn offensichtlich bist du kein Arbeitgeber der ein Problem mit seinen Lohnsteuerbescheinigungen für seine AN hat.

                Tschüß

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