Hallo, ich habe meinen Steuerbescheid heute erhalten und ich bin total fassungslos. Es hat sich eine Differenz von fast 1000 Euro zu meinen Ungunsten ergeben.
Ich komme mit den Erläuterungen nicht so wirklich klar mit dem was gekürzt wurde...
kann mir das einer erklären:
"Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche
Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das
ausgezahlte Kindergeld /den Anspruch auf Kindergeld (einschließlich
"Kinderbonus" in Höhe von 100 EUR pro Kind) bzw. vergleichbare Leistungen
bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden
daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der
Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer
sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die
Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51 a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für
Kinder jedoch einbezogen.
Sollten Sie vermögenswirksame Leistungen angelegt haben, können Sie ggf.
die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage noch bis zum 31.12.2013
beantragen."
Ich bin ledig - aber in fester Partnerschaft - ich bekomme das Kindergeld voll ausgezahlt - also hatte ich es auch voll in der Erklärung angegeben - war das nicht richtig???
Bitte um Hilfe - Danke
Ich komme mit den Erläuterungen nicht so wirklich klar mit dem was gekürzt wurde...
kann mir das einer erklären:
"Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche
Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das
ausgezahlte Kindergeld /den Anspruch auf Kindergeld (einschließlich
"Kinderbonus" in Höhe von 100 EUR pro Kind) bzw. vergleichbare Leistungen
bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden
daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der
Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer
sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die
Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51 a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für
Kinder jedoch einbezogen.
Sollten Sie vermögenswirksame Leistungen angelegt haben, können Sie ggf.
die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage noch bis zum 31.12.2013
beantragen."
Ich bin ledig - aber in fester Partnerschaft - ich bekomme das Kindergeld voll ausgezahlt - also hatte ich es auch voll in der Erklärung angegeben - war das nicht richtig???
Bitte um Hilfe - Danke
Kommentar