Ich habe meinen Steuerbescheid bekommen und die Festsetzung ist zu meinem Nachteil abweichend von der Elster Berechnung. Bei der Kontrolle habe ich entdeckt, dass in der Festsetzung, die abzugfähigen Vorsorgeaufwendungen mit 1500€ angesetz sind und in der Elster Berechnung mit 2400€. Ich habe Lohnsteuerklasse 1. Ich kann mir diese Abweichung nicht erklären.
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AW: Abweichende Berechnung
Da du als Arbeitnehmer die gesetzlichen SV-Beiträge (Kranken-, Pflege- u. Arbeitslosenversicherung) zahlen musst, hast du sehr wohl sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Und die sind bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern bis maximal 1500.- EUR abziehbar. Deshalb ist auf der Anlage Vorsorgeaufwendungen Zeile 10 mit 1 = Ja einzutragen. Du hast dort sicher unzutreffend 2 = Nein eingetragen, daher die Abweichung.UserElster
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AW: Abweichende Berechnung
Auch ich habe jetzt meine Steuerberechung bekommen und der Abzugsfähige Betrag nach §10 wird im Elsterprogramm anders angegeben (3900 Eur gegenüber 3815 Eur beim FA).
In den Vorjahren hat die Berechnung immer gepasst. Hat da jemand eine plausible Erklärung oder kann mir einer die Abziehbaren Versicherungsbeträge aufdöseln. In der Hilfe beim Formular VOR ist da rein gar nichts drin.
23.06.
Lösung durch Anruf beim Finanzamt:
Die Ehefrau ist freiwillig versichert, die Beiträge werden vollständig selbst bezahlt. Dies wurde beim Finanzamt zuerst nicht erkannt (neue Bearbeiterin). Deshalb erfolgte Berechnung über Günstigerprüfung. Nach Darlegung des Sachverhaltes wurde der maximale Höchstbetrag von 2400 Euro für die Ehefrau anerkannt, beim geänderten Bescheid passt jetzt alles zusammen.Zuletzt geändert von Kano; 23.06.2010, 18:30.
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