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KAP überhaupt angeben?

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    KAP überhaupt angeben?

    Ich habe einen Bausparvertrag der mir dieses Jahr einen Kapitalertrag von 143,85 € eingebracht hat. Auf diesen kleinen Betrag entfällt keine Kapitalertragssteuer (und kein SoliZ), da er laut Steuerbescheinigung im Sparer-Pauschalbetrag enthalten ist.
    Ansonsten habe ich keine Kapitalerträge (bin noch Studentin und mache meine EinkommenStErklärung diesjährig für 2009 zum ersten Mal).

    Frage: MUSS ich das (trotz keiner Steuerrelevanz) überhaupt angeben (KAP überhaupt ausfüllen)?
    Wenn ja, das Original der Steuerbescheinigung beim Finanzamt nach der elektr. Erklärung noch einreichen?
    Oder kann ich den Kapitalertrag in meinem Falle einfach "vernachlässigen"?

    Ich habe wirklich keine Ahnung und wäre dankbar für eine Antwort (auch wenn dass viell. eine ganz "dumme Frage" ist).

    Schöne Grüße, Charlotte

    #2
    AW: KAP überhaupt angeben?

    Es muß keine Anlage KAP ausgefüllt werden.

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      #3
      AW: KAP überhaupt angeben?

      Alles klar! Vielen Dank!

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